BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick
Dienstleistungen und Infos

Fachstelle Sorgerecht

Die Fachkräfte der Fachstelle Sorgerecht begleiten familiengerichtliche Verfahren ausschließlich bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten.

Dienstleistungen und Infos

Das Familiengericht teilt der Fachstelle Sorgerecht mit, wenn Eltern einen Antrag auf gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs gestellt haben.

Aufgaben der Fachstelle

Folgende Aufgaben werden im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren von der Fachstelle Sorgerecht übernommen:

  • Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren
  • Die Fachkräfte sind bei den Anhörungsterminen grundsätzlich dabei
  • In Beratungsgesprächen mit den Eltern versuchen die Fachkräfte einvernehmliche Regelungen zur elterlichen Sorge und/oder zum Umgang mit den Kindern zu finden.
  • Bei Bedarf Überprüfung, Vermittlung und Unterstützung von begleiteten Umgängen mit einem Elternteil oder mit anderen Bezugspersonen
  • Die Fachkräfte verfassen eine gutachterliche Stellungnahme, die dem Familiengericht als Entscheidungshilfe dient
  • Bei weitergehendem Beratungsbedarf vermitteln die Fachkräfte die Familien an andere Einrichtungen der Jugendhilfe

Rechtsgrundlagen

Das Jugendamt ist gemäß § 50 SGB VIII an familiengerichtlichen Verfahren zu beteiligten, wenn Minderjährige betroffen sind. Weitere gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Fachstelle Sorgerecht ergeben sich aus dem BGB (§§ 1666, 1671, 1672, 1684, 1685, 1696) sowie dem FamFG (§§ 155, 156, 157, 162, 165, 166).

Das Familiengericht informiert die Fachstelle Sorgerecht, wenn Eltern einen Antrag auf Regelung des Umgangs oder des Sorgerechts gestellt haben. Daraufhin nehmen die Fachkräfte der Fachstelle Kontakt zu den Familien auf.

Der Fachstelle Sorgerecht obliegt die pädagogische, inhaltliche und wirtschaftliche Steuerung der begleiteten Umgänge gemäß § 18 SGB VIII.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

In der Regel werden keine speziellen Unterlagen benötigt.

Diese Leistung ist für Sie kostenlos.

Terminvereinbarungen von Ihrer Seite sind nicht erforderlich, da die zuständige Fachkraft nach Information durch das Gericht Kontakt zu Ihnen aufnimmt.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-4111
Telefonnummer 2
0234 910-4140
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Jugendamt

Fachstelle Sorgerecht (Sekretariat)

Telefonnummer
0234 910-3345 oder -3339
Faxnummer
0234 910-3348
Zimmer 4088 (BVZ, 4. Etage)
E-Mail Adresse
FachstelleSorgerecht@bochum.de