Anspruch auf Beratung haben:
- Personen, die bei Trägern der Jugendhilfe angestellt sind
- Berufsgeheimnisträger (zum Beispiel Ärzt*innen, Lehrer*innen, Therapeut*innen, Mitarbeitende einer Beratungsstelle und andere)
- Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen
- Ehrenamtliche, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind
Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen zunächst immer die Fachkräfte handeln, die von der Gefährdung erfahren haben, die die Familien kennen und die beste Chance haben, mit Eltern, Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
Die Beurteilung von Gefährdungslagen ist aber oft schwierig und auch die Frage nach geeigneten Hilfs- und Unterstützungsangeboten stellt eine große fachliche Herausforderung dar.
In Bochum gibt es hierzu ein Beratungsangebot von ausgebildeten insofern erfahrenen Fachkräften (InsoFas) in städtischer und in freier Trägerschaft.
Die Beratung zielt darauf, dass die anfragende Institution/Person Handlungssicherheit erlangt, wie mit den Hinweisen umzugehen ist. Ziel der Beratung ist eine Unterstützung im Abwägungs- und Entscheidungsprozess. Die Beratung ist anonym - es erfolgt keine „Meldung an das Jugendamt“ und keine Fall- oder Verantwortungsübernahme.
Es entstehen keine Kosten.
Die 8b-Beratung kann persönlich und per Telefon in Anspruch genommen werden.