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Dienstleistungen und Infos

Wohnungshygiene

Das Wohnen stellt für jeden Menschen einen sehr wichtigen Lebensbereich dar. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gehört in Deutschland zu den Grundrechten jedes Menschen. Danach kann jede Person grundsätzlich selbst bestimmen, wie sie wohnt.
Dies schließt auch die Sauberkeit mit ein. Allerdings gibt es hier eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Diese Grenze ist dort zu ziehen, wo jemand durch seine Art zu leben, die Rechte anderer beeinträchtigt. Wenn eine Wohnung extrem vermüllt ist, kommt es dort in aller Regel aufgrund organischer Verunreinigungen zunehmend zur Ansiedelung von Ungeziefer oder anderen Schädlingen (Ratten oder Mäuse). Dies bedeutet für die in der unmittelbaren Umgebung lebenden Menschen eine Gesundheitsgefährdung.

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es hierzu?

Solche Wohnungen fallen entweder durch eine starke Geruchsbelästigung auf oder Nachbarn fühlen sich unter Umständen bereits durch Ungeziefer oder tierische Schädlinge beeinträchtigt. Geschieht dies in einem Mietshaus, so muss zunächst der Eigentümer verständigt werden. Dieser ist vorrangig dafür verantwortlich, solche Missstände umgehend abstellen zu lassen.

Gelingt dies nicht, so ist es in einem solchen Fall aufgrund des Infektionsschutzgesetzes möglich, die Wohnung / das Haus auch gegen den Willen des Mieters oder Eigentümers zu begehen. Dies geschieht durch die zuständige Ordnungsbehörde, in Bochum ist dies das Gesundheitsamt. Dadurch soll zunächst festgestellt werden, ob tatsächlich die Ursache für einen solchen Schädlingsbefall in der Wohnung zu sehen ist. Soweit zur Abwehr einer gesundheitlichen Gefahr erforderlich, wird gegebenenfalls danach festgelegt, welche Maßnahmen (zum Beispiel Entmüllung, Reinigung, Schädlingsbekämpfung) zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese Maßnahmen muss dann der Verursacher durchführen oder auf seine Kosten durchführen lassen. Falls der Verursacher nicht herangezogen werden kann, muss ersatzweise der Eigentümer die Kosten tragen beziehungsweise die Maßnahmen umsetzen.

Gesundheitsamt

Herr Depes

Ortshygiene Infektionsschutz

Telefonnummer
0234 910-4773
Faxnummer
0234 910-3214
E-Mail Adresse
infektionshygiene-gesundheitsamt@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Kayser

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3556
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 306
E-Mail Adresse
TKayser@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Kirchhoff

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-1404
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 307
E-Mail Adresse
LKirchhoff@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Maßing

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3967
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 302
E-Mail Adresse
AMassing@bochum.de
Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Steinhauser

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3217
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 304
E-Mail Adresse
CSteinhauser@bochum.de
Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Weigang

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-4175
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 304
E-Mail Adresse
DWeigang@bochum.de