Als kosmetische Fußpflege wird die Pflege von Haut und Nägeln am gesunden Fuß bezeichnet. Die kosmetische Fußpflege setzt keine Ausbildung voraus.
Die medizinische Fußpflege umfasst darüber hinaus auch Behandlungsmaßnahmen oder Pflegemaßnahmen zum Beispiel bei eingewachsenen Fußnägeln oder von Hühneraugen. Eine Betätigung als medizinische Fußpflegerin / medizinischer Fußpfleger setzt eine Ausbildung voraus. Es gibt dafür eine Vielzahl von Ausbildungseinrichtungen, eine staatlich anerkannte Ausbildung kann dort für Nordrhein Westfalen (NRW) aber nicht erworben werden.
Darüber hinaus gibt es inzwischen eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Podologin / zum Podologen. Eine Podologin / ein Podologe, darf auf ärztliche Verordnung auch krankhafte Veränderungen an den Füßen oder Nägeln behandeln. So zum Beispiel chronische Hautwunden bei Diabetikern oder bei venösen Durchblutungsstörungen. Ärztliche Verordnungen für medizinische Fußpflege werden von den Krankenkassen inzwischen nur noch mit podologischen Praxen abgerechnet.