Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingehenden Meldungen. Dazu gehören die automatisierte Datenverarbeitung und Weitergabe der bearbeiteten Daten an die entsprechenden Landesbehörden ebenso, wie die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen. Unter einer Umgebungsuntersuchung ist die Suche nach weiteren betroffenen Personen (Ansteckungsverdächtige oder angesteckte Personen), Übertragungswegen oder Quellen zu verstehen. Den betroffenen Personen sowie gegebenenfalls Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern in betroffenen Einrichtungen (zum Beispiel in Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen) wird darüber hinaus eine Beratung angeboten. Die Aufgabe wird durch die unten genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsaufsicht wahrgenommen. Beim Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten mit hohem Gefährdungspotenzial wird insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen die Beratung beziehungsweise Informationsveranstaltung gemeinsam mit einer Ärztin / einem Arzt durchgeführt.
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