Beispiele für Bereiche, in denen die An-, Ab- oder Ummeldung einer unternehmerischen Tätigkeit mit Beschäftigten eines Gesundheitsfachberufs oder verschiedenen Gesundheitsfachberufen erforderlich werden kann:
- ambulante Pflegedienste
- Pflegekräfte (freiberuflich)
- Hebammen (freiberuflich)
- Praxen für Ergotherapie
- Heilpraktiker
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder nach dem Firmensitz. Ausnahme: Für Hebammen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Die Anmeldung ist auf dem Postweg möglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.