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Dienstleistungen und Infos

Gemeinschaftseinrichtungen

Wissenswertes, um die Gefahr der Übertragung einer Infektionskrankheit so gering wie möglich zu halten.

Auf dem Foto sind zwei Kinderhände Hand in Hand zu sehen

Dienstleistungen und Infos

Gemeinsam vor Infektionen schützen

Unsere Kinder verbringen täglich viele Stunden in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten oder ähnlichen Einrichtungen.

Dabei können bei gemeinschaftlichen Aktivitäten wie zum Beispiel auf dem Schulhof, in Turnhallen oder beim Schwimmen Krankheitserreger übertragen werden. Die häufigsten Übertragungswege bei so engen Kontakten zwischen Kindern und Jugendlichen sind die Tröpfcheninfektion und die Schmierinfektion.

Um die Gefahr der Übertragung einer Infektionskrankheit so gering wie möglich zu halten, ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten die beste Voraussetzung für die Gesundheit unserer Kinder. Die Gemeinschaftseinrichtungen sind durch das Infektionsschutzgesetz zur Einhaltung bestimmter Hygieneregeln und der Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet.

Auch Elternpflichten werden in den §§ 34 und 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgeschrieben. Besonders wichtig dabei ist zum einen die Mitteilung an die Schulleitung oder die Leitung des Kindergartens, wenn bestimmte meldepflichtige Krankheiten beim Kind vorliegen wie zum Beispiel Masern, Mumps, Windpocken, Hepatitis A oder Kopfläuse, da erkrankte oder verlauste Kinder die Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen. Weil diese Informationen sehr wichtig sind, müssen Eltern oder Sorgeberechtigte hierüber bei der Aufnahme der Kinder in die jeweilige Gemeinschaftseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.

Für die Wiederzulassung der Kinder nach der Erkrankung gibt es meist Vereinbarungen zwischen den Eltern und der Gemeinschaftseinrichtung, die im jeweiligen Aufnahmevertrag festgelegt sind.

Falls solche Vereinbarungen nicht bestehen, können die Empfehlungen des Robert Koch - Instituts zur Wiederzulassung angewendet werden oder fragen Sie beim Gesundheitsamt nach.

In den Paragraphen 34, 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) finden sich besondere Vorschriften, für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horte, Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.

„Prävention durch Information und Aufklärung"
In diesem Sinne sollen die nachfolgenden Ausführungen Sie knapp und doch übersichtlich über die Anforderungen insbesondere des § 34 IfSG informieren.

Merkblätter und weitere Infos

Gesundheitsamt

Herr Depes

Ortshygiene Infektionsschutz

Telefonnummer
0234 910-4773
Faxnummer
0234 910-3214
E-Mail Adresse
infektionshygiene-gesundheitsamt@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Kayser

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3556
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 306
E-Mail Adresse
TKayser@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Kirchhoff

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-1404
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 307
E-Mail Adresse
LKirchhoff@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Maßing

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3967
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 302
E-Mail Adresse
AMassing@bochum.de
Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Steinhauser

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-3217
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 304
E-Mail Adresse
CSteinhauser@bochum.de
Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Weigang

Hygiene/Gesundheitsaufsicht

Telefonnummer
0234 910-4175
Faxnummer
0234 910-3214
Zimmer 304
E-Mail Adresse
DWeigang@bochum.de

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt