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Dienstleistungen und Infos

Fortbildungs- und Dokumentationspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger

Sie möchten als Hebamme / Entbindungspfleger Fortbildungen und Dokumentationen nach dem Landeshebammengesetz und der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger nachweisen.

Dienstleistungen und Infos

Ab dem 1. April 2024 ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Überprüfung zuständig. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise dort ein.