Fortbildungs- und Dokumentationspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger
Sie möchten als Hebamme / Entbindungspfleger Fortbildungen und Dokumentationen nach dem Landeshebammengesetz und der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger nachweisen.
Dienstleistungen und Infos
Ab dem 1. April 2024 ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Überprüfung zuständig. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise dort ein.