BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Sie benötigen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines Gesundheitsfachberufes.

Dienstleistungen und Infos

Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Anträge auf Erteilung einer Berufserlaubnisurkunde können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden.

Die Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Gesundheitsfachberufe muss an einer Ausbildungsstätte in Bochum erfolgt sein:

  • Ergotherapie
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Fachgesundheits- und Krankenpflege / Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflege, jeweils im Bereich der Intensivpflege und Anästhesie
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz
  • Hebammenkunde und Entbindungspflege
  • Logopädie
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenz
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
  • Notfallsanitätsdienst
  • Physiotherapie

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gemäß §30a in Verbindung mit §30 Absatz 5 BZRG). Dieses darf nicht älter als drei Monate sein. Nach Eingang des Formulars erhalten Sie durch das Gesundheitsamt eine Bescheinigung für die Beantragung des Führungszeugnisses beim Amt für Bürgerservice. Das Führungszeugnis wird nach Beantragung automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt.

Die Gebühr beträgt 60 Euro (Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 12.1.3.1.1).

Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.

Ein Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Anträge auf Erteilung einer Berufserlaubnisurkunde sind schriftlich auf dem Postweg zu stellen. Bei einer persönlichen Kontaktaufnahme ist eine Terminvereinbarung erforderlich!

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
gesundheitsfachberufe@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Gesundheitsamt - Verwaltungsgebäude Westring 28/30

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Seck

Telefonnummer
0234 910-3209
E-Mail Adresse
KSeck@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Blase

Telefonnummer
0234 910-4669
E-Mail Adresse
JBlase@bochum.de