Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun in Bochum und möchten Ihren erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen, um ihn ausüben zu können.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung
Berufsanerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung
Dienstleistungen und Infos
Zur Überprüfung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Der Wohnsitz muss in Bochum sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
- Feststellungsbescheid der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung - nicht älter als drei Monate
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O - nicht älter als drei Monate
(zu beantragen beim Amt für Bürgerservice) - Nachweise über Deutschkenntnisse
(schriftlich, mündlich, Umgangssprache und Fachsprache)
Bei fehlenden Nachweisen erfolgt die Überprüfung im Gesundheitsamt.
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe.
- 60 Euro für die Erlaubnisurkunde
- 80 Euro bei Überprüfung der Deutschkenntnisse
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle10.3.1
Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.
Bezirksregierung Münster
Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444
Für die Beantragung der Erlaubnisurkunde im Gesundheitsamt ist eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung erforderlich.
Adresse / Kontakt
Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-2300 (Servicepoint)
- Faxnummer
- 0234 910-1399
- E-Mail Adresse
- gesundheitsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)
Barrierefreier Zugang
Gesundheitsamt
Frau Kelch
- Telefonnummer
- 0234 910-3234
- E-Mail Adresse
- RKelch@bochum.de