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Dienstleistungen und Infos

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung

Berufsanerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung

Dienstleistungen und Infos

​Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun in Bochum und möchten Ihren erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen, um ihn ausüben zu können.

Zur Überprüfung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.

Der Wohnsitz muss in Bochum sein.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Feststellungsbescheid der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung
  • Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung - nicht älter als drei Monate
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart O - nicht älter als drei Monate
    (zu beantragen beim Amt für Bürgerservice)
  • Nachweise über Deutschkenntnisse
    (schriftlich, mündlich, Umgangssprache und Fachsprache)

Bei fehlenden Nachweisen erfolgt die Überprüfung im Gesundheitsamt.

  • Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe.

  • 60 Euro für die Erlaubnisurkunde
  • 80 Euro bei Überprüfung der Deutschkenntnisse

Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle10.3.1

Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.

Bezirksregierung Münster
Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Domplatz 1-3
48143 Münster

Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444

Für die Beantragung der Erlaubnisurkunde im Gesundheitsamt ist eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung erforderlich.

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300 (Servicepoint)
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Kelch

Telefonnummer
0234 910-3234
E-Mail Adresse
RKelch@bochum.de
Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Seck

Telefonnummer
0234 910-3209
E-Mail Adresse
KSeck@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Blase

Telefonnummer
0234 910-4669
E-Mail Adresse
JBlase@bochum.de