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Aufklärung zur Röntgenuntersuchung
Dienstleistungen und Infos
Wenn Sie einen QR-Code zu dieser Seite vom Gesundheitsamt erhalten haben, wurde Ihnen das Anschreiben "Aufklärung zur Röntgenuntersuchung" zugestellt.
Das ist der Inhalt des Anschreibens:
Guten Tag,
da Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen sind Sie verpflichtet, sich zum Ausschluss einer Tuberkulose untersuchen zu lassen, damit Sie andere Personen in der Unterkunft nicht anstecken können. Bitte beachten Sie, dass man auch ohne entsprechende Symptome an einer ansteckenden Tuberkulose leiden kann. Weitere Informationen zur Tuberkulose finden Sie in verschiedenen Sprachen unter https://www.explaintb.org/app/en.
Bitte machen Sie zur Durchführung der Untersuchung mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Unterkunft einen Termin bei einer der beiden vorgegebenen Röntgenabteilungen aus.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese Untersuchung gemäß §36 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Sie verpflichtend ist. Sollten Sie sich dieser Untersuchung entziehen, handeln Sie gemäß § 73 IfSG ordnungswidrig und machen sich gegebenenfalls gemäß § 74 IfSG strafbar. Demnach können Sie, sollten Krankheitserreger vorsätzlich weiterverbreitet werden, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Bitte unterschreiben Sie diese Aufklärung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme. Bitte übergeben Sie das unterschriebene Dokument an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Gemeinschaftseinrichtung.
Im Anschreiben finden Sie unter dem Text zwei Felder zum Ausfüllen. Im ersten Feld tragen Sie bitte den Ort und das Datum ein. Im zweiten Feld rechts wird Ihre Unterschrift benötigt.