BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Aufklärung zur Röntgenuntersuchung

Dienstleistungen und Infos

You get more information, if you use the "Google-Translator" at the top right of this site. On any side, please click on "Deutsch", choose your language and mark the text to be translated.

Wenn Sie einen QR-Code zu dieser Seite vom Gesundheitsamt erhalten haben, wurde Ihnen das Anschreiben "Aufklärung zur Röntgenuntersuchung" zugestellt.

Das ist der Inhalt des Anschreibens:


Guten Tag,

da Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen sind Sie verpflichtet, sich zum Ausschluss einer Tuberkulose untersuchen zu lassen, damit Sie andere Personen in der Unterkunft nicht anstecken können. Bitte beachten Sie, dass man auch ohne entsprechende Symptome an einer ansteckenden Tuberkulose leiden kann. Weitere Informationen zur Tuberkulose finden Sie in verschiedenen Sprachen unter https://www.explaintb.org/app/en.

Bitte machen Sie zur Durchführung der Untersuchung mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Unterkunft einen Termin bei einer der beiden vorgegebenen Röntgenabteilungen aus.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese Untersuchung gemäß §36 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Sie verpflichtend ist. Sollten Sie sich dieser Untersuchung entziehen, handeln Sie gemäß § 73 IfSG ordnungswidrig und machen sich gegebenenfalls gemäß § 74 IfSG strafbar. Demnach können Sie, sollten Krankheitserreger vorsätzlich weiterverbreitet werden, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Bitte unterschreiben Sie diese Aufklärung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme. Bitte übergeben Sie das unterschriebene Dokument an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Gemeinschaftseinrichtung.


Im Anschreiben finden Sie unter dem Text zwei Felder zum Ausfüllen. Im ersten Feld tragen Sie bitte den Ort und das Datum ein. Im zweiten Feld rechts wird Ihre Unterschrift benötigt.