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Dienstleistungen und Infos

Amtsärztliche Untersuchung

Sie benötigen aus unterschiedlichen Gründen eine amtsärztliche Begutachtung (Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen von Beamten, Dienstunfähigkeitsuntersuchung et cetera).

Dienstleistungen und Infos

Im ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes werden für die erwachsene Bevölkerung Bochums amtsärztliche Begutachtungen durchgeführt.

Entsprechende Aufträge werden von Ämtern, Institutionen beziehungsweise Arbeitgebern nur dann angenommen, wenn die Untersuchungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich "amtsärztlich" durchzuführen sind.

Begutachtungen ohne schriftlichen Auftrag können nicht erfolgen.

  • Sie werden schriftlich zur Begutachtung eingeladen oder vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin zur Begutachtung.
  • Ihr persönliches Erscheinen zur Begutachtung ist hierfür unbedingt erforderlich.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bochum haben oder bei der Stadt Bochum beschäftigt sein, beziehungsweise in die Dienste der Stadt Bochum eintreten.
  • Fristen sind nicht einzuhalten. Je nach Auftragslage können Wartezeiten bis zum nächstmöglichen Termin entstehen.

Begutachtungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Sie werden zur Begutachtung schriftlich eingeladen oder Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin über das Sekretariat.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Wenn Sie den Begutachtungstermin telefonisch vereinbart haben, bringen Sie zur Untersuchung bitte unbedingt den schriftlichen Auftrag mit.
  • Bei einer schriftlichen Einladung den beiliegenden Anamnesebogen (Bitte zu Hause ausfüllen!)
  • Einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Wenn eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, den Bescheid des Versorgungsamtes
  • Wenn Sie eine Sehhilfe tragen, die Sehhilfe
  • Wichtige medizinische Befundberichte

Amtsärztliche Gutachten sind gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Wenn die Gebühren nicht ausdrücklich von den Auftraggebern übernommen werden, richtet sich der Gebührenbescheid an die zu untersuchende Person.

Amtsärztliche Begutachtungen finden nach Terminvereinbarung statt. Sie werden zur Begutachtung schriftlich eingeladen oder Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin über das Sekretariat.

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Zimmer 205
Westring 28/30
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3203
Faxnummer
0234 910-793203
E-Mail Adresse
amtsaerztlicherdienst@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
11:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Amtsärztliche Begutachtungen finden nach Terminvereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum. (Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Steinbrink

Telefonnummer
0234 910-3203
E-Mail Adresse
amtsaerztlicher-dienst-gesundheitsamt@bochum.de