Aufträge zur amtsärztlichen Begutachtung werden von Ämtern, Institutionen beziehungsweise Arbeitgebern nur dann angenommen, wenn die Untersuchungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich "amtsärztlich" durchzuführen sind.
Begutachtungen ohne schriftlichen Auftrag können nicht erfolgen.
- Begutachtungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. In der Regel werden Sie zur Begutachtung schriftlich eingeladen. Den Untersuchungstermin können Sie telefonisch oder über unser Online-Portal vereinbaren.
- Ihr persönliches Erscheinen ist zur Begutachtung unbedingt erforderlich.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bochum haben oder bei der Stadt Bochum beschäftigt sein, beziehungsweise in die Dienste der Stadt Bochum eintreten.
- Fristen sind nicht einzuhalten. Je nach Auftragslage können Wartezeiten bis zum nächstmöglichen Termin entstehen.