Bäder dienen in weit größerem Umfang als andere Sportanlagen der Freizeit und Erholung.
Anzahl, Größe und Ausstattung dieser Einrichtungen ergeben sich aus dem Versorgungsbedürfnis der Bevölkerung. Einwandfreies Badewasser ist eine Voraussetzung dafür, dass Schwimmen und Baden tatsächlich gesund erhält.
Da Badewasser gleichzeitig aber auch ein guter Überträger von Mikroorganismen ist und jeder Badegast mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Hallenbädern und Freibädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird. Die richtige Chlorung des Badewassers sorgt dafür, dass die von allen Badegästen eingetragenen Mikroorganismen so schnell wieder unschädlich gemacht werden, dass keine Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht.
Deshalb ist die technische Aufbereitung des Badewassers wichtig. Die Überwachung der Schwimmbecken und Badebecken einschließlich ihrer jeweiligen Wasseraufbereitungsanlagen unterliegt dem Gesundheitsamt. Bei der Überwachung werden unangemeldet während des Badebetriebes Wasserproben entnommen und vor Ort auf die Einhaltung bestimmter Werte (zum Beispiel Chlorgehalt) untersucht. Zusätzlich wird eine Probe zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen.
Weitere Informationen darüber, welche Parameter außerdem zu kontrollieren sind, können Sie der DIN 19643 entnehmen (Aufbereitung von Schwimmbeckenwasser und Badebeckenwasser) erhältlich beim Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
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