Dem im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) enthaltenen Auftrag folgend, koordiniert das Gesundheitsamt die Planung und Umsetzung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Bochumer Bevölkerung beziehungsweise gesundheitlich gefährdete Bevölkerungsgruppen auf Basis der Gesundheitsberichte.
In die Umsetzung dieser Aktivitäten werden neben weiteren Stadtämtern auch externe Akteure wie Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste usw. einbezogen.
Beispielhaft sind hier die Überprüfung des Impfschutzes bei Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen sowie die Koordination des MRSA-Netzwerks Bochum zu nennen.
Die unmittelbare und angemessene Bewältigung neuer und unerwartet auftretender Gesundheitsgefahren sind eine zusätzliche, wiederkehrende Herausforderung an das Gesundheitsamt.