Jugendzahnpflege und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Für die Entwicklung und Erhaltung gesunder Zähne und funktionstüchtiger Gebisse möglichst ohne Zahnfehlstellungen und Fehlverzahnungen sind Früherkennungen und Frühsteuerungen und - soweit erforderlich - rechtzeitige Behandlungen unerlässlich.
Unter diesen Gesichtspunkten führt der Zahnärztliche Dienst in Kindergärten, Grundschulen, einem Teil der weiterführenden Schulen und Sonderschulen Untersuchungen durch, die regelmäßig alle Kinder erreichen sollen. Ziel ist es, damit Behandlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und kariöse Zähne rechtzeitig sowie kieferorthopädische Befunde zeitgerecht zu behandeln. Die Sorgeberechtigten werden darüber schriftlich informiert, um dann eine Beratung oder Behandlung bei ihrem Hauszahnarzt oder einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen zu lassen. Dieses gilt für Kinder ab dem dritten bis zum zwölften und bei überproportional hohem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr. Langfristig dienen die Ergebnisse der Untersuchungen auch statistischen Auswertungen und bei Bedarf der Intensivierung von Prophylaxeangeboten.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Kindertagesstättengesetz und § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Veranstaltungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
Neben regelmäßigen zahnärztlichen Kontrollen muss der richtige Umgang mit den Zähnen - Zahnpflege, zahngesunde Ernährung und Anwendung von Fluoriden zur Reduzierung der Kariesanfälligkeit der Zähne - gelernt und geübt werden. Dazu führt die Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit, die von den Krankenkassen, zahnmedizinischem Fachpersonal des Gesundheitsamtes und praktizierenden Zahnärzten gebildet wird, in Kindergärten und Schulen unterrichtsmäßig und mit praktischen Übungen Prophylaxeveranstaltungen durch, in die auch Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer einbezogen werden.
Dieselben Organisatoren richten seit Jahren auch die Aktionen zum jährlich im September stattfindenden Tag der Zahngesundheit und zu Prophylaxewochen mit Zahnputzbrunnen und Kariestunnel in Grundschulen aus. Alle derartigen Aktivitäten haben den Zweck, Kindern und ihren Erwachsenenumfeldern die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu wirksamer Vorbeugung gegen Zahnkrankenheiten und Mundkrankheiten zu vermitteln beziehungsweise routinemäßig wieder aufzufrischen.
Rechtsgrundlage: § 21 SGB V (Sozialgesetzbuch)
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