Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes richtet sich nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Anträge auf Zulassung zur Prüfung nehmen die Ausbildungsstätten entgegen und leiten diese an das Gesundheitsamt weiter.
Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung. Diese muss an einer staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte erfolgt sein.
In Bochum sind dies die folgenden Institutionen:
- Universitätsklinikum
Knappschaftskrankenhaus Bochum
In der Schornau 23-25, 44892 Bochum
Telefon: Telefon: 0234 2994140
Telefax: 0234 2994140
E-Mail: krankenpflegeschule@kk-bochum.de
- Aus- und Weiterbildungsstätte im Gesundheitswesen und Rettungsdienst Bochum e.V.
Bessemerstraße 26, 44793 Bochum
Telefon: 0234 9254231
Telefax: 0234 9254218
E-Mail: ffabian@bochum.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.