Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes richtet sich nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Anträge auf Zulassung zur Prüfung nehmen die Ausbildungsstätten entgegen und leiten diese an das Gesundheitsamt weiter.
Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung. Diese muss an einer staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte erfolgt sein.
In Bochum sind dies die folgenden Institutionen:
1. Universitätsklinikum
Knappschaftskrankenhaus Bochum
In der Schornau 23-25
44892 Bochum
Tel.: 0234 2994140
Fax: 0234 2994140
E-Mail: krankenpflegeschule@kk-bochum.de
2. Aus-und Weiterbildungsstätte im
Gesundheitswesen und Rettungsdienst Bochum e.V.
Bessemer Str. 26
44793 Bochum
Tel.: 0234 9254231
Fax: 0234 9254218
E-Mail: ffabian@bochum.de
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