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Dienstleistungen und Infos

Gesundheitliche Bescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Sie benötigen eine Beratung zur Ausstellung der gesundheitlichen Bescheinigung für Ihre Tätigkeit als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter.

Dienstleistungen und Infos

Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss dies seit Juli 2017 vor Beginn der Tätigkeit persönlich bei der Behörde anmelden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Bevor Sie beim Ordnungsamt die Anmeldebescheinigung bekommen, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung in Anspruch nehmen. Anschließend bekommen Sie die gesundheitliche Bescheinigung, die Sie dem Ordnungsamt dann vorlegen können.

Hinweise zur Anmeldung beim Ordnungsamt

Voraussetzungen:

  • Jede Person ab 18 Jahren darf sich als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter anmelden.
  • Ihre Tätigkeit wird vorwiegend im Stadtgebiet der Stadt Bochum ausgeübt.
  • Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.

Gültigkeitsdauer:

  • Für Personen unter 21 Jahren ist die gesundheitliche Bescheinigung sechs Monate gültig.
  • Für Personen ab 21 Jahren ist die gesundheitliche Bescheinigung ein Jahr gültig.

Verlängerung:

  • Arbeiten Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer weiter als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter, müssen Sie sich erneut gesundheitlich beraten lassen, um eine neue Bescheinigung zu bekommen.

Ablauf der Beratung:

Sie werden nicht untersucht. Die gesundheitliche Beratung ist ein Informations- und Beratungsgespräch.

In der Beratung erhalten Sie Informationen beispielsweise über gesundheitliche Angebote und zur Sicherheit bei der Arbeit. Das Gespräch orientiert sich an Ihren Fragen und Ihrem Interesse und ist vertraulich.

Aliasbescheinigung:

Prostituierte sind verpflichtet, während der Arbeit sowohl ihre Anmeldebescheinigung als auch die gesundheitliche Bescheinigung mitzuführen. Das können auch Bescheinigungen sein, auf dem der Alias- oder  Arbeitsname geschrieben steht.
Auf Wunsch kann Ihnen also zusätzlich eine pseudonymisierte gesundheitliche Bescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden. Der Aliasname kann frei gewählt werden.

Wofür ist eine Aliasbescheinigung nützlich?

Die Aliasbescheinigung kann zur Legitimierung gegenüber Betreiberinnen und Betreibern verwendet werden. Außerdem kann das Dokument beispielsweise im Rahmen ordnungsbehördlicher Kontrollen anstelle einer personalisierten Anmeldebescheinigung Verwendung finden; es ersetzt aber nicht den Personalausweis beziehungsweise Pass.

Wie bekomme ich die Aliasbescheinigung?

Für die Ausstellung einer Aliasbescheinigung brauchen Sie keinen Extratermin zu vereinbaren. Kommen Sie persönlich während der Beratungszeiten vorbei. Bringen Sie bitte die gesundheitliche Bescheinigung und Ihre Anmeldebescheinigung mit Ihrem „richtigen“ Namen mit.

Wir empfehlen Ihnen, kurz vorher einmal anzurufen und zu prüfen, ob die Beraterin im Haus ist.

Bitte machen Sie für die gesundheitliche Beratung einen Termin aus. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie den Termin per Telefon oder E-Mail machen. Sie können aber auch persönlich einen Termin ausmachen.

Bitte sagen Sie, ob Sie einen Dolmetscher beziehungsweise eine Dolmetscherin wünschen, damit wir diese rechtzeitig buchen können. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.

Der Termin muss nicht von Ihnen selbst ausgemacht werden. Es kann auch eine andere Person den Termin mit uns ausmachen. Wenn Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung haben, können Sie auch gleich einen Termin mit dem Ordnungsamt, Telefon 0234 910-1225 oder 0234 910-1225 vereinbaren.

Sie müssen persönlich erscheinen.

Ein Ausweisdokument, wie Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz, ist erforderlich.

Bitte bringen Sie:

  • keine Meldebescheinigung,
  • keine Passbilder,
  • keine Krankenversicherungskarte,
  • keinen Mietvertrag mit.

Formulare

Gesetzliche Grundlagen:

Weitere Informationen:

Die gesundheitliche Beratung und das Ausstellen der gesundheitlichen Bescheinigung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlichen kostenlos.

In Bochum ist auch das Angebot der Übersetzung für Sie kostenlos.

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Beratungszeiten
Montag: 10 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag: 10 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 10 Uhr bis 15 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Nur nach Terminvereinbarung! Termine können jederzeit telefonisch vereinbart werden.
 

Diplom Psychologin
Gesundheitsamt

Frau Wach

Telefonnummer
0234 97619950
Faxnummer
0234 910-793233
Zimmer 9 ("Walk in Ruhr", Große Beckstraße 12)
E-Mail Adresse
JWach@bochum.de