Sie möchten als Hebamme / Entbindungspfleger Fortbildungen und Dokumentationen nach dem Landeshebammengesetz und der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger nachweisen.
Fortbildungs- und Dokumentationspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger
Dienstleistungen und Infos
Ab dem 1. April 2024 ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Überprüfung zuständig. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise dort ein.
Zum 1. April 2024 ist die Zuständigkeit vom Gesundheitsamt der Stadt auf die Bezirksregierung Arnsberg übergegangen.
Meldungen zur Anzeige der Tätigkeit und zum Nachweis von Fort- und Weiterbildungsstunden sind dort einzureichen.