Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Fortbildungsnachweise können per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Wenn Sie in Bochum wohnen, ist das Gesundheitsamt Bochum für die Entgegennahme der Nachweise zuständig.
Die Fortbildungen müssen im Dreijahresrhythmus nachgewiesen werden – Abgabefrist ist jeweils spätestens der 31. Mai.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.