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Dienstleistungen und Infos

Mitführen von Betäubungsmitteln und medzinischem Cannabis bei Reisen ins Ausland

Sie möchten ins Ausland reisen und benötigen eine behördliche Bestätigung der von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung(en).

Dienstleistungen und Infos

Betäubungsmittel und medizinisches Cannabis können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt/einer Ärztin in angemessener Menge verschrieben werden. Der Patient darf die so erworbenen Arzneimittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.

Auch nachdem Cannabis zum 1. April 2024 aus dem Anwendungsbereich des deutschen Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen wurde, zählt es in den meisten Schengen-Staaten und anderen Ländern zu den Betäubungsmitteln. Wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen ist daher weiterhin eine Reisebescheinigung erforderlich.

Alle weiteren Informationen finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass

  • für jedes einzelne Betäubungsmittel und medizinische Cannabisarzneimittel jeweils ein Formular erforderlich ist (bereits dann, wenn lediglich die Stärke variiert)
  • alle Angaben vollständig und korrekt eingetragen sind,
  • für Auslandreisen mit Substitutionsmitteln Informationen zu weltweiten Reisebestimmungen von INDRO e.V. zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind außerdem erforderlich:

  • Kopie des letzten Rezeptes und der Packungsbeilage des mitzuführenden Betäubungsmittels,
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Patienten und, zum Beispiel bei Minderjährigen, Ausweiskopie einer erziehungsberechtigten Person.
  • ggf. eine Vollmacht und der Ausweis der bevollmächtigten Person,
  • Telefon- oder Handynummer, unter der Sie bei Bedarf erreichbar sind,
  • Mitteilung des Rückgabeweges (Abholung oder Postversand)

Die Bestätigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Bescheinigungen:

  • Einzelbescheinigung: 10 Euro
  • jede weitere Bescheinigung: 5 Euro

Für die erfolgte Bestätigung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bar- oder Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Für die behördliche Bestätigung lassen Sie uns bitte die vollständigen Unterlagen frühzeitig (zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt) zukommen.

Sie können die Unterlagen

  • innerhalb der Servicezeiten des Service Points des Gesundheitsamtes abgeben,
  • in den Hausbriefkasten (Westring 28/30, 44787 Bochum) werfen,
  • oder per Post übersenden.

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum

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44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

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Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

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