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Dienstleistungen und Infos

Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland

Sie möchten ins Ausland reisen und benötigen eine behördliche Bestätigung der von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung(en).

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Betäubungsmittel können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt in angemessener Menge verschrieben werden. Der Patient darf die so erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und von hier behördlich bestätigten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln erfolgen.

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raumes (auch Durchreisen) bestehen keine international abgestimmten Regelungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.
Es sind die im Ziel- oder Transitland geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Da manche Länder zum Beispiel die Menge der mitführbaren Betäubungsmittel einschränken oder die Mitnahme grundsätzlich verbieten, wird empfohlen, sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen. Die jeweilige Rufnummer erfahren Sie beim Auswärtigen Amt, Bürgerservice Rufnummer 030 5000 2000 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Bundesopiumstelle des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte rät Patienten, sich für Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen. Diese sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten. Die Form ist nicht strikt vorgegeben. Die Bescheinigung ist ebenfalls von hier behördlich zu bestätigen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Eine behördliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Vereinbaren Sie bitte frühzeitig (zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt) telefonisch einen Termin bei den unten aufgeführten Ansprechpersonen oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

Alternativ können Sie die notwendigen Unterlagen auch per Post einreichen oder in den Hausbriefkasten des Gesundheitsamtes einwerfen.

  • Die von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln 
    Bitte achten Sie bereits bei der Ausstellung durch Ihren behandelnden Arzt darauf, dass
    • für jedes einzelne Betäubungsmittel jeweils ein Formular erforderlich ist (bereits dann, wenn lediglich die Stärke des Betäubungsmittels variiert)
    • die Mengenangabe (Gesamtwirkstoffmenge) für den Reisezeitraum korrekt ermittelt wurde
    • die Ausweis- oder Reisepass-Nummer eingetragen ist
       
  • Kopie des letzten Rezeptes oder Packungsbeilage des mitzuführenden Betäubungsmittels
  • Ausweis oder Reisepass des Patienten (bei minderjährigen Patienten der Ausweis des Erziehungsberechtigten)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und der Ausweis der /des Bevollmächtigten
  • Telefonnummer (mobil oder Festnetz) unter der Sie kurzfristig bei Nachfragen erreichbar sind.

Die Bestätigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Bescheinigungen:

  • Einzelbescheinigung: 10 Euro
  • jede weitere Bescheinigung: 5 Euro

Für die erfolgte Bestätigung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bar- oder Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab mit Ihrer Ansprechperson einen Termin.
 

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag:
8 bis 15:30 Uhr

Freitag:
8 bis 14:30 Uhr

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Pharmazeutisch-technische Assistentin
Gesundheitsamt

Frau Wendel

Telefonnummer
0234 910 4108
Faxnummer
0234 910 1151
Zimmer 111 (1. Obergeschoss)
E-Mail Adresse
arzneimittelwesen-gesundheitsamt@bochum.de