Zur Überprüfung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Der Wohnsitz muss in Bochum sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun in Bochum und möchten Ihren erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen, um ihn ausüben zu können.
Zur Überprüfung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Der Wohnsitz muss in Bochum sein.
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Feststellungsbescheid der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung
Bei fehlenden Nachweisen erfolgt die Überprüfung im Gesundheitsamt.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe.
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle10.3.1
Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)