Welche Infos gibt es dazu?
Das Gesundheitsamt kann Sie nur allgemein zu gesundheitlichen Problemen, die durch Schimmelpilzbefall hervorgerufen werden können, beraten.
Wenden Sie sich bei handlungsorientierten und gutachterlichen Fragestellungen zum Beispiel an die örtlichen Mietervereine oder die Verbraucherzentrale NRW.
Bitte beachten Sie: Umweltmedizinische Untersuchungen und Messungen sind nicht möglich.