Sie sind selbst gehörlos, schwerhörig, taubstumm, CI-Träger, taubblind, hörgeschädigt oder gehören zu dem Umfeld. Die Gehörlosenberatung ist Beratung und Anlaufstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte bei Problemen und Anfragen aus allen Lebensbereichen.
Beratung für Gehörlose
Dienstleistungen und Infos
Beratung
Das Beratungsangebot richtet sich an erwachsene Bochumer Bürger mit Hörstörung beziehungsweise Gehörlosigkeit. Informationsgespräche werden auch für hörende Angehörige und Interessierte angeboten.
Ein persönliches Erscheinen wird empfohlen, damit Ihr Anliegen umfassend geklärt werden kann.
Die Beratung ist lautsprachlich, in DGS (Deutsche Gebärdensprache), LBG (Lautsprachbegleitende Gebärden), taktile Gebärdensprache, LORMEN und schriftlich möglich.
Ein Nachweis über den Schweregrad einer Behinderung oder ein Schwerbehindertenausweis wird nicht benötigt.
Für die Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Gehörlosentreffpunkt
- Am ersten und dritten Mittwoch im Monat von 14 bis circa 18 Uhr im Haus der Begegnung
- Bis auf Weiteres keine Vorträge im Gehörlosentreffpunkt.
Zu dem Beratungsgespräch müssen Sie keine Formulare, Bescheinigungen oder andere Dokumente mitbringen.
Informationen werden beim ersten Gespräch ausgetauscht. Ihre Angaben sind freiwillig.
Die Beratung ist kostenlos.
Kontakt- und Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte
Haus der Begegnung
Alsenstraße 19a
44789 Bochum
(sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten im Hof)
- Zur Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin!
- Gehörlosentreffpunkt:
Am ersten und dritten Mittwoch im Monat von 14 bis circa 18 Uhr im Haus der Begegnung.
Sollte die Beratungsstelle nicht besetzt sein, können Sie sich in dringenden Fällen an folgende Stellen wenden:
- Beratungsstelle für hörgeschädigte oder gehörlose Menschen (Witten / Hagen)
- Zentrum für Gehörlosenkultur
- Diakonisches Werk, Gehörlosenseelsorge und Beratung
- Gehörlosenzentrum Recklinghausen e.V.
- Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte (Bochum/ Herne)
- Evangelische Gehörlosenseelsorge
- Gebärdenkreuz
- Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen Bochum
- Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen
- Transignum
Gesundheitsamt
Frau Krause
- Telefonnummer
- 0234 910-6163
- Faxnummer
- 0234 910-796163
- E-Mail Adresse
- gehoerlosenberatung@bochum.de
Leistungen für Gehörlose
Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.
Landeshilfen beziehungsweise Leistungen für Blinde und Sehbehinderte
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.