Sie benötigen aus unterschiedlichen Gründen eine amtsärztliche Begutachtung (Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen von Beamten, Dienstunfähigkeitsuntersuchung et cetera).
Amtsärztliche Untersuchung
Dienstleistungen und Infos
Aufträge zur amtsärztlichen Begutachtung werden von Ämtern, Institutionen beziehungsweise Arbeitgebern nur dann angenommen, wenn die Untersuchungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich "amtsärztlich" durchzuführen sind.
Begutachtungen ohne schriftlichen Auftrag können nicht erfolgen.
- Begutachtungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. In der Regel werden Sie zur Begutachtung schriftlich eingeladen. Den Untersuchungstermin können Sie telefonisch oder über unser Online-Portal vereinbaren.
- Ihr persönliches Erscheinen ist zur Begutachtung unbedingt erforderlich.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bochum haben oder bei der Stadt Bochum beschäftigt sein, beziehungsweise in die Dienste der Stadt Bochum eintreten.
- Fristen sind nicht einzuhalten. Je nach Auftragslage können Wartezeiten bis zum nächstmöglichen Termin entstehen.
Wenn Sie einen schriftlichen Auftrag zur amtsärztlichen Untersuchung haben, können Sie über unser Online-Portal einen Termin für die Begutachtung buchen (Dienstunfall/Dienstfähigkeit, Einstellung, Rehabilitation/Heilkur, Umzug):
Hinweis: Die Online-Terminbuchung ist ein mit Geldern der Europäischen Union im Zuge des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) gefördertes Projekt.
- Wenn Sie den Begutachtungstermin telefonisch oder online vereinbart haben: den schriftlichen Auftrag zur Begutachtung
- Bei schriftlicher Einladung durch das Gesundheitsamt: den ausgefüllten Anamnesebogen
- Einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Wenn eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, den Bescheid des Versorgungsamtes
- Wenn Sie eine Sehhilfe tragen, die Sehhilfe
- Wichtige medizinische Befundberichte
Amtsärztliche Gutachten sind gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Wenn die Gebühren nicht ausdrücklich von den Auftraggebern übernommen werden, richtet sich der Gebührenbescheid an die zu untersuchende Person.
Amtsärztliche Begutachtungen finden nur nach Terminvereinbarung statt. In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Einladung. Sie können telefonisch oder über unser Online-Portal einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie die Servicezeiten für gutachterliche Stellungnahmen:
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Amtsärztlicher Dienst
Gutachterliche Stellungnahmen
- Telefonnummer
- 0234 910-3203
- Faxnummer
- 0234 793203
- E-Mail Adresse
- amtsaerztlicher-dienst-gesundheitsamt@bochum.de
Adresse / Kontakt
Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-2300
- Faxnummer
- 0234 910-1399
- E-Mail Adresse
- gesundheitsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr
Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)