Im ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes werden für die erwachsene Bevölkerung Bochums amtsärztliche Begutachtungen durchgeführt.
Entsprechende Aufträge werden von Ämtern, Institutionen beziehungsweise Arbeitgebern nur dann angenommen, wenn die Untersuchungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich "amtsärztlich" durchzuführen sind.
Begutachtungen ohne schriftlichen Auftrag können nicht erfolgen.
- Sie werden schriftlich zur Begutachtung eingeladen oder vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin zur Begutachtung.
- Ihr persönliches Erscheinen zur Begutachtung ist hierfür unbedingt erforderlich.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bochum haben oder bei der Stadt Bochum beschäftigt sein, beziehungsweise in die Dienste der Stadt Bochum eintreten.
- Fristen sind nicht einzuhalten. Je nach Auftragslage können Wartezeiten bis zum nächstmöglichen Termin entstehen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.