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Dienstleistungen und Infos

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP)

Informationen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr

Dienstleistungen und Infos

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen dar. Der GFNP ist behördenverbindlich. Aus ihm leiten sich keine unmittelbaren Baurechte ab.

Der GFNP ist ein Handlungsrahmen für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem GFNP zu entwickeln sind. Sie setzen die Art und das Maß insbesondere baulicher aber auch anderer Nutzungen verbindlich fest und schaffen Baurecht.

Zum GFNP gehört die Beikarte „Vorsorgender Hochwasserschutz“ in der die von den Bezirksregierungen förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie Hochwasserrisikogebiete nachrichtlich übernommen wurden.

Der GFNP ist mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalplanes Ruhr (RP Ruhr) am 10. November 2023 aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) hervorgegangen. Der RFNP wurde von 2005 bis 2010 von den sechs Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen gemeinsam erarbeitet und umfasste neben der Funktion als GFNP auch die eines Regionalplanes. Der regionalplanerische Teil des RFNP wurde am 28. Februar 2024 vom Regionalplan Ruhr abgelöst.

Weitere Informationen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan, einschließlich der abgeschlossenen Änderungs- sowie laufenden Beteiligungsverfahren sowie einen Link zu einem WMS-Dienst finden Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr. Dort ist im Archiv auch der letzte Stand des RFNP eingestellt.

Zur Webseite der Städteregion Ruhr

Die Plankarte sowie die Beikarte „Vorsorgender Hochwasserschutz“ des GFNP können Sie online im Geoportal der Stadt Bochum einsehen.

Hinweis:
Das Heranzoomen an den GFNP ist auf den Maßstab 1:10.000 beschränkt. Als Kartengrundlage ist die Topographische Karte im Maßstab 1:50.000 (TK50) fest verknüpft. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der RFNP im Maßstab 1:50.000 und auf Grundlage der TK50 erarbeitet wurde. Die Darstellungen sind deshalb nur bereichs- aber nicht lagegenau bzw. parzellenscharf.

GFNP im Geoportal

Über laufende Beteiligungen zu Änderungsverfahren, die das Gebiet der Stadt Bochum betreffen, können Sie sich alternativ im Portal zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Bochum informieren:

Zum Portal (bochum-mitgestalten.de)

Sachbearbeiter
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Herr Kerstein

Telefonnummer
0234 910-2527
Zimmer 1.5.590
E-Mail Adresse
MKerstein@bochum.de

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1717
E-Mail Adresse
bebauungsplanauskunft@bochum.de

Öffnungszeiten

Die persönliche Einsichtnahme in Planungsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu GFNP-Änderungsverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag und Dienstag: 8 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Für allgemeine Auskünfte zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) vereinbaren Sie für eine persönliche Vorsprache bitte einen Termin oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.