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Feuerwehr und Rettungsdienst

Vorbeugender Brandschutz

Informationen rund um den Vorbeugenden Brandschutz

Bauzeichnung mit Lineal und einem Modell-Feuerwehrfahrzeug

Feuerwehr und Rettungsdienst

​Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz beschäftigt sich primär mit der Umsetzung von Maßnahmen bei baulichen Anlagen, die den Ausbruch eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen, die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und die Feuerwehr in die Lage versetzt, wirksam zu löschen.

Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Wir erläutern Ihnen Zusammenhänge und Hintergründe von gesetzlichen Forderungen sowie deren Umsetzung in die Praxis.

Die Aufgaben im Vorbeugenden Brandschutz sind vielfältig und umfassen:

  • Mitwirken im Baugenehmigungsverfahren, Beratung bei Bauvorhaben zum baulichen und abwehrenden Brandschutz.
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder durch eine erhebliche Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind.
  • Begleitung von Wiederkehrenden Prüfungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten).
  • Aufklärung und Schulung von Erwachsenen und Kindern, damit potentielle Brandursachen erkannt und beseitigt werden können.

Die Feuerwehr Bochum nimmt als Brandschutzdienststelle mit den Bauaufsichtsbehörden die Belange des Brandschutzes im bauaufsichtlichen Verfahren wahr.

In Rahmen dieser Beteiligung beurteilt die Brandschutzdienststelle unter anderem, ob bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, oder instandgesetzt werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Des Weiteren wird geprüft, ob die vorhandene Löschwassermenge ausreichend ist.  

Werden brandschutzrelevante Abweichungen von Baubestimmungen notwendig, so kann eine Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde sowie der Brandschutzdienststelle notwendig werden.

Ansprechpersonen:

Bauordnungsbezirk 1 (Stadtgebiet West)

Herr Winnersbach
Telefon: 0234 9254-549           
E-Mail: JWinnersbach@bochum.de 

Herr Bendik 
Telefon: 0234 9254-544
E-Mail: TBendik@bochum.de           

Bauordnungsbezirk 2 (Stadtgebiet Ost)     

Herr Kieb
Telefon: 0234 9254-542
E-Mail: TKieb@bochum.de

Herr Mielke
Telefon: 0234 9254-574
E-Mail: CMielke@bochum.de

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Übersicht und Orientierung in und um Gebäude. Sie sind notwendig, um eine wirksame und schnelle Hilfe zu gewährleisten. Gerade bei komplexen Gebäuden sind diese Pläne aus Sicht der Feuerwehr unverzichtbar.

Gemäß gesetzlicher Reglementierungen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte baulicher Anlagen, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, oder durch die im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen oder Tieren, die natürlichen Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können, verpflichtet werden, auf eigene Kosten betriebliche Alarmpläne und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des Gebäudes. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Brandschutzdienststelle beteiligt und kann die Erstellung von Feuerwehrplänen fordern.

Feuerwehrpläne geben Auskunft über Zufahrten, Zugänge, Besondere Risiken innerhalb von Gebäuden und im Außenbereich. Die Pläne müssen gemäß DIN 14095 mindestens alle zwei Jahre von einer Sachkundigen Person überprüft werden.

Für die Ausfertigung von Feuerwehrplänen sind innerhalb der Stadt Bochum die DIN 14095 und 14034-6 maßgebend. Weitergehende Forderung können im Einzelfall notwendig werden.

Einen Leitfaden zur Erstellung von Feuerwehrplänen finden sie hier: Leitfaden zur Erstellung von Feuerwehrplänen. Ergänzend steht der "Vordruck allgemeine Objektinformationen" und der "Vordruck Konformitätsbescheinigung" zur Verfügung. 

Eine weitgehend einheitliche Darstellung der Pläne erleichtert den unter Umständen nicht objektkundigen Einsatzkräften im konkreten Schadenfall die Orientierung, erhöht deren Sicherheit, beschleunigt den Einsatzablauf und kann im Einzelfall sogar die Folgekosten der Schadenlage reduzieren. Es ist unbedingt notwendig vor der Erstellung der Pläne Kontakt mit der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Bochum aufzunehmen.

Für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage, welche zur Leitstelle der Feuerwehr Bochum aufgeschaltet ist, ist für den Zugang zum Gebäude in der Regel ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) erforderlich. Die Details für das FSD sind in den Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Stadt Bochum (Link) hinterlegt.

Für Gebäude ohne Brandmeldeanlage, oder für den Zugang zu Grundstücken, empfiehlt es sich unter Umständen der Feuerwehr einen zerstörungsfreien Zugang zu ermöglichen. Hierfür ist eine Feuerwehrschließung erforderlich, welche entsprechend beantragt werden muss. Anträge für Feuerwehrschließungen (Halbzylinder) können über den unten genannten Kontakt initiiert werden.

Feuerwehrlaufkarten sind grundsätzlich nach DIN 14 675 zu erstellen.

Ansprechpersonen:

Herr Liermann   
Telefon: 0234 9254-576  

Herr Jork
Telefon: 0234 9254-575

E-Mail: feuerwehrplan@bochum.de

Die Brandverhütungsschau dient der Sicherheit

Die Brandverhütungsschau ist die regelmäßige behördliche Prüfung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Menschen, Tieren oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die gesetzliche Grundlage der Brandverhütungsschau findet sich im § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW.

Jedes Gebäude verändert sich im Laufe der Zeit durch Verschleiß, technische Alterung und den Wechsel seiner Nutzungen. Daneben können Gewohnheiten des Alltags, langjährige Routine und die so genannte Betriebsblindheit die Wahrnehmung von Gefahren einschränken. Um dem entgegenzuwirken und Probleme rechtzeitig zu erkennen wird die Brandverhütungsschau von Mitarbeitern der Feuerwehr in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchgeführt.

Wird die Brandverhütungsschau fällig, nimmt ein Mitarbeiter der Feuerwehr in der Regel telefonisch Kontakt mit dem Eigentümer oder Nutzer des Objektes auf. Dabei wird ein gemeinsamer Termin abgestimmt.
Bei der Brandverhütungsschau werden dann u. a. die Benutzbarkeit der Rettungswege, die brandschutztechnischen Einrichtungen, die Löschgeräte und Sicherheitseinrichtungen sowie der bauliche Zustand der Gebäude in Augenschein genommen.

Über das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird eine Niederschrift gefertigt. In ihr werden entweder die Mängelfreiheit bescheinigt oder die erkannten brandschutztechnischen Defizite und Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Genehmigungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannten Regeln der Technik oder Sicherheitsgrundsätzen beschrieben sowie Lösungen vorgeschlagen.

Mit der Zustellung der Niederschrift hat der Eigentümer oder Nutzer diese Mängel in eigener Verantwortung in angemessener Zeit abzustellen. Beim Vorliegen einer konkreten Gefahr wird die sofortige Mängelbeseitigung durch die Bauordnungsbehörde angeordnet.

Für die Leistungen in Zusammenhang mit Brandverhütungsschauen erhebt die Stadt Bochum Gebühren. Die Höhe der Gebühren und eine Übersicht der brandschaupflichtigen Betriebsarten und Gebäude sind in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau der Stadt Bochum“ aufgeführt.

Des Weiteren werden in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Verkaufsstätten, Großgaragen, Schulen, Versammlungsstätten) brandschutztechnische Überprüfungen durch das Bauordnungsamt initiiert. Hierbei handelt es sich um Wiederkehrende Prüfungen.

Ansprechpersonen:

Herr Stratmann                                     
Telefon: 0234 9254-602                      
E-Mail: TStratmann@bochum.de         

Herr Schroeder
Telefon: 0234 9254-541
E-Mail: MarcusSchroeder@bochum.de 

Herr Volkmann
Telefon 0234 9254-571
E-Mail: TVolkmann@bochum.de

Die Feuerwehr Bochum bietet daher allen Bochumer Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen das Brandschutzerziehungsprogramm an. An den Feuerwachen Wattenscheid (Feuerwache I) und der Hauptfeuerwache in Werne (Feuerwache III) der Berufsfeuerwehr Bochum haben kindgerecht eingerichtete Räumlichkeiten, in denen die Brandschutzerziehung durchgeführt wird. Die Brandschutzerziehung beginnt mit der Vorbereitung der Kinder auf den Besuch bei der Feuerwehr Bochum.

Für die Vorbereitung stellen wir Ihnen gerne das Konzept „Brandschutzerziehung“ als Download zur Verfügung.

Die Brandschutzerziehung dauert circa zwei Stunden, sie untergliedert sich in eine Stunde Unterricht und eine Stunde Besichtigung einer Feuerwache.

Bitte denken Sie an eine frühzeitige Terminabsprache. Aufgrund der hohen Nachfrage ist ein Vorlauf von bis zu zwölf Wochen einzuplanen.

Ansprechperson:

Herr Hüser
Telefon: 0234 9254 547
E-Mail: THueser@bochum.de

Brände verursachen in Arbeitsstätten, Produktionsbereichen und Einrichtungen aller Art Personen- und Sachschäden. Aufgrund dieser Tatsachen kann es zu Produktionsausfällen kommen. Die Folgen sind in der Regel Imageverlust und wirtschaftlicher Schaden. Deshalb sollten im Vorfeld alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit dem Thema Brandschutz auseinandersetzen. Als organisatorische Grundlage dient die Brandschutzordnung (nach DIN 14 096 Teil A, B und gegebenenfalls C). Diese geht auf die Gegebenheiten und Besonderheiten der jeweiligen Nutzung eines Betriebes, einer Einrichtung ein.  

Neben der Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter und der Ausbildung von Brandschutzhelfern sind Evakuierungsübungen ein unverzichtbarer Baustein im betrieblich,- organisatorischen Brandschutz.

Ziele der praktischen Evakuierungsübung:

  • Gefahrensituation erkennen
  • Alarmierung auslösen
  • Selbsthilfeeinrichtungen aktivieren und nutzen
  • Selbstrettung der Beschäftigten über die gekennzeichneten Rettungswege
  • Betreuung von behinderten Personen
  • Aufgaben der Brandschutz- beziehungsweise Räumungshelfer
  • Kontrolle aller zugänglichen Räume
  • Rückmeldung
  • Vollzähligkeit am Sammelplatz kontrollieren
  • Einweisung der Feuerwehr
  • Einsatzleiter der Feuerwehr über die Schadenslage informieren

Aufgetretene Schwachpunkte werden fachlich begleitet, damit die Brandschutzorganisation vor Ort angepasst und optimiert werden kann.

Planung und Durchführung

Die Durchführung einer Evakuierungsübung obliegt dem Brandschutzbeauftragten oder dem Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes.

Wir, die Feuerwehr Bochum, werden auf Anforderung tätig. Wir beraten und geben Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von Übungen. Eine Beteiligung der Feuerwehr mit Einsatzkräften und Fahrzeugen ist eine Einzelfallentscheidung.

Entsprechende Übungen sind auch im privaten Bereich sehr sinnvoll. Erst dann nach geeigneten Ausgängen aus einem Haus zu suchen, wenn schon eine Verqualmung im Gebäude ist, wäre vielleicht zu spät. Deshalb sollten in regelmäßigen Abständen, mit allen Familienangehörigen die möglichen Fluchtwege erkundet werden. Auch ein Sammelplatz sollte ausgemacht werden um die Vollzähligkeit schneller feststellen zu können.

Ansprechpersonen:

Herr Rode
Telefon: 0234 9254-546
E-Mail: MRode@bochum.de

Herr Hüser
Telefon: 0234 9254-547
E-Mail: THueser@bochum.de

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob die Veranstaltung durch eine Brandsicherheitswache begleitet werden muss.

Bevor die Stärke und die Qualifikation der Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr festgelegt werden kann, erfolgt eine Risikobewertung.

Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgabe zu übertragen. In allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Ansprechpersonen:

Herr Stratmann
Telefon: 0234 9254-602                     
E-Mail: TStratmann@bochum.de         

Herr Schroeder
Telefon: 0234 9254-541
E-Mail: MarcusSchroeder@bochum.de 

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob die Veranstaltung durch eine Brandsicherheitswache begleitet werden muss. Bevor die Stärke und die Qualifikation der Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr festgelegt werden kann, erfolgt eine Risikobewertung.

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