Welche Infos gibt es dazu?
Für den Besitz und Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ist eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz und den dazugehörigen Anlagen geregelt.
Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen von der Antragstellerin / vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG).
Sie / Er muss:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- waffenrechtlich zuverlässig und
- persönlich geeignet sein,
- die erforderliche Sachkunde,
- und ein waffenrechtliches Bedürfnis
nachweisen können.
Weiterführende Informationen (unter anderem auch zum sogenannten "Kleinen Waffenschein") sowie Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Polizei Bochum: