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Bürgergeld nach SGB II

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen decken? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet? Und deshalb möchten Sie Bürgergeld beantragen?

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Welche Infos gibt es dazu?

Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) grundlegend reformiert und das Bürgergeld eingeführt. Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Den Antrag auf Bürgergeld können Sie dort stellen.

Wie stelle ich einen Antrag im Jobcenter Bochum und welche Unterlagen muss ich einreichen?
(Alle Informationen zur Antragstellung in Bochum)

Das Jobcenter Bochum betreut Bochumerinnen und Bochumer, die zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Alle Informationen zu den Leistungen des Jobcenters Bochum finden Sie unter: jobcenter-bochum.de

Jobcenter Bochum
Anschrift:
Philippstraße 3
44803 Bochum
Kontakt:
Telefon: 0234 9363-0
E-Mail: jobcenter-bochum@jobcenter-ge.de