Welche Infos gibt es dazu?
Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Wenn Sie erst später davon erfahren, melden Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis arbeitsuchend. Die Meldung ist wichtig, um die Zeit sinnvoll zu nutzen und die Arbeitslosigkeit noch zu verhindern.
Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen können.
Das sollten Sie mitbringen:
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben / Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Formulare zum Herunterladen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: