BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Externe Dienstleistungen

Beratungshilfe

Rechtsberatung und Vertretung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen

Externe Dienstleistungen

Wenn Sie die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht Bochum in Anspruch zu nehmen. So können Sie sich auch mit geringem Einkommen und wenig Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten lassen.

Welche Infos gibt es dazu?

Voraussetzungen:

Damit das Gericht Beratungshilfe bewilligen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen.
  • Eine Rechtsberatung ist notwendig.
  • Es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit.
  • In der Angelegenheit ist Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden.

Antrag:

Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht. Sie können den Antrag entweder mündlich oder schriftlich beim Amtsgericht Bochum stellen.

Für die Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Belege über die Angelegenheit (zum Beispiel Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),
  • Belege über die finanzielle Situation (zum Beispiel Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge)

Den Vordruck für den schriftlichen Antrag sowie weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Bochum:

Amtsgericht Bochum
Josef-Neuberger-Str. 1
44787 Bochum
Telefon: 0234 967-0
Telefax: 0234 967-3106