Welche Infos gibt es dazu?
Am 1. Juli 2026 wurde das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch Grundsicherungsgeld genannt) ersetzt. Ziel der Reform ist es, erwerbsfähige Menschen schneller in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln und die Mitwirkungspflichten im Leistungsbezug zu stärken.
Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Zuständig für die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Den Antrag können Sie dort stellen.
Wie stelle ich einen Antrag im Jobcenter Bochum und welche Unterlagen muss ich einreichen?
(Alle Informationen zur Antragstellung in Bochum)