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E-Scooter

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E-Scooter vor dem Bochumer Rathaus

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Mit Rücksicht sicher unterwegs

E-Tretroller erobern die Städte. Doch für viele ist nicht klar, welche Regeln zu beachten sind. Grundsätzlich gelten für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Stadt und Polizei sind für das Thema sensibilisiert und beobachten den Umgang mit E-Tretrollern intensiv.

Rund um das Thema haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Für die Bochumer Innenstadt gilt: die komplette Fußgängerzone ist für E-Tretroller tabu. Auf dem Boulevard soll das Fahren mit E-Tretrollern erlaubt werden. Entsprechende Schilder werden demnächst aufgebaut.

E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Auch in  Fahrradstraßen darf gefahren werden. Fehlen Radwege, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind grundsätzlich tabu. Da es sich bei E-Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten die für Radfahrer freigegebenen Gehwege, Fußgängerzonen oder geöffnete Einbahnstraßen nicht automatisch auch für die Elektro-Tretroller. Wege, die auch für E-Tretroller freigegeben sind, werden durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt.

E-Scooter haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist ebenso wie das Anhängen an andere Fahrzeuge verboten.

Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, appellieren wir an die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter, einen Helm zu tragen. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen!

Nein, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Es ist nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors.

Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln bei Alkohol wie für Autofahrer. Bereits bei geringen Promillewerten drohen neben Geldbußen bis zu 1.500 Euro auch Fahrverbote bis zu 3 Monaten, und der Führerschein kann sogar ganz entzogen werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin im Straßenverkehr auffällt. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Drogen. Werden Substanzen im Blut nachgewiesen, sind neben den hohen Geldbußen ebenfalls bis zu dreimonatige Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Auch das Handy ist tabu auf dem E-Scooter.

Nein, die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt. Es gelten darüber hinaus auch die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Die Firmen Circ, Tier und Lime bieten E-Tretroller an. Mit der Firma Circ gibt es eine Kooperationsvereinbarung, die das Aufstellen, Warten und Pflegen der E-Tretroller regelt.

Die Tarife sind unterschiedlich und über die Anbieter zu erfahren. Über die Mutti-App der Bogestra sind ebenfalls E-Tretroller von Circ buchbar.

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Elektro-Hilfsantrieb, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit verringert. Das heißt, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder der Fahrende mit dem Treten aufhört, wird der Hilfsantrieb automatisch unterbrochen. Das Unterscheidungsmerkmal eines Pedelecs ist somit, dass der elektrische Motor zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend wirkt.
Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt.

Bei sogenannten S-Pedelecs handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit Elektro-Hilfsantrieb, die bei kombiniertem Einsatz von Muskel- und Motorkraft eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen und werden daher als Kleinkraftrad eingestuft. Es gilt Helm-, Führerschein-, Versicherungs- und Straßenbenutzungspflicht.

Elektrokleinstfahrzeuge sind in diesem Sinne eine neue Klasse von Fahrzeugen, da sie ausschließlich durch den elektrischen Motor angetrieben werden.

Link zum Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeugeverordnung-faq.html