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Denkmalbereiche

Denkmalbereich Stahlhausen

Informationen und Erläuterungen zum Denkmalbereich

Denkmalbereiche

Erläuterung

Der Rat der Stadt Bochum hat am 29. November 2011 die Denkmalbereichssatzung Stahlhausen beschlossen. Sie ist am 20. Januar 2012 in Kraft getreten.

Ziel der Satzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Siedlungsgefüge als Zeugnis der Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen. Sie beschreibt die schützenswerten Bestandteile der Siedlung: Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und Freiflächen.

Zeitgleich mit der Satzung ist als Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen im Satzungsbereich ein Gestaltungshandbuch erarbeitet worden, dessen Ziel es ist, Einzelmaßnahmen mit dem gesamten Erscheinungsbild der Siedlung abzustimmen.

Abgrenzung Denkmalbereich Stahlhausen (Quelle: Stadt Bochum)

Luftbild Denkmalbereich (Quelle: Stadt Bochum)

Projektleiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Tschäschke

Telefonnummer
0234 910-1670
Zimmer 1.5.630
E-Mail Adresse
CTschaeschke@bochum.de