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Büro für Kfz-Angelegenheiten

Glossar

Begriffserklärungen zu den Dienstleistungen des Büros für Kfz-Angelegenheiten

Büro für Kfz-Angelegenheiten

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Allgemeine Betriebserlaubnis
Die allgemeine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass ein serienmäßig produziertes Fahrzeug die nationalen Vorschriften einhält und im Straßenverkehr verwendet werden darf. Die Betriebserlaubnis muss dadurch nicht für jedes einzelne Fahrzeug ausgestellt werden, sondern kann für einen allgemeinen Fahrzeugtypen erteilt werden (zum Beispiel für alle „VW Golf“ mit dem Baujahr 2021). Wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer das Auto umbaut, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Stattdessen muss eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden. Die allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erteilt.

Beibehaltskennzeichen
Die ersten 1-3 Stellen eines deutschen Kennzeichens geben den Ort an, in dem die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter für das Fahrzeug erstmalig die Zulassung beantragt hat. Bei einem Umzug in eine andere Stadt ändert sich häufig auch das Kennzeichen (bei einem Umzug von Bochum nach Hamburg würde das Kennzeichen beispielsweise nicht mehr mit BO, sondern mit HH beginnen). Mittlerweile ist es jedoch möglich, sein altes Kennzeichen beizubehalten, sodass man ein Fahrzeug zum Beispiel auch in Hamburg mit dem Bochumer Kennzeichen anmelden kann. Dies ist unter dem Begriff Beibehaltskennzeichen zu verstehen.

Berufskraftfahrerqualifikationsregister
In Vergangenheit wurde im Führerschein die Schlüsselzahl 95 erfasst, um den Qualifizierungsnachweis einzutragen, mit dem eine Person dazu berechtigt war, beruflich Kraftfahrzeuge zu führen (etwa LKWs). Seit dem 23. Mai 2021 wurde zu diesem Zweck das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingeführt: Alle Nachweise zur Qualifikation von Fahrerinnen und Fahrern werden direkt im Register eingetragen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 entfällt hierdurch. Führerscheine mit Schlüsselzahl 95 sind jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.

COC - "Certificate of Conformity"
- siehe EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung -

- noch keine Einträge -

Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist auch bekannt als „Versicherung an Eides statt“ oder „EV“. Bei einer eidesstattlichen Versicherung werden Angaben gemacht oder Aussagen getätigt, von denen die erklärende Person versichert, dass diese Angaben oder Aussagen der Wahrheit entsprechen. Eine eidesstattliche Versicherung kann nur bei einer Behörde abgegeben werden, die die Befugnis hat, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Eine eidesstattliche Versicherung ist rechtlich bindend. Das heißt wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die gemachten Angaben falsch waren, kann die Person, die diese Angaben gemacht hat, für diese belangt werden.

Einzelbetriebserlaubnis
Fahrzeuge, die von einem Hersteller geliefert und unverändert in Betrieb genommen werden, verfügen in der Regel über eine allgemeine Betriebserlaubnis. Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss keine separate Genehmigung einholen. Anders sieht es aus, wenn der oder die Fahrzeughalter:in Umbauten am Fahrzeug vornimmt, die in der Standardausführung so nicht vorkommen. In diesem Fall müssen die Umbauten von offizieller Stelle (etwa vom TÜV) genehmigt werden. Werden die Umbauten genehmigt, wird eine Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt. Das heißt, dass das spezielle Fahrzeug, das zum Beispiel über die Seriennummer und das Kennzeichen zu identifizieren ist, mit diesen Umbauten im Straßenverkehr verwendet werden darf.

Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich zu den Einträgen im „normalen“ Führungszeugnis jede Verurteilung wegen einer Sexualstraftat oder wegen einer Straftat gegen die persönliche Freiheit – auch, wenn diese Verurteilungen ansonsten eher als minder schwer einzustufen sind. Dies dient insbesondere dem Schutz von Minderjährigen, da das erweiterte Führungszeugnis sehr häufig angefordert wird für Berufe, in denen Personen mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Dazu zählen zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, usw.

EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC)
Die EWG- beziehungsweise EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung wird auch COC genannt – „Certificate of Conformity“. Seit 1996 sind diese Dokumente in Deutschland Pflicht für Neufahrzeuge. Die Dokumente, die standardmäßig mit einem Neufahrzeug überreicht werden, bescheinigen, dass ein Fahrzeug den Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen der EU genügt und auf europäischen Straßen genutzt werden darf. Besonders wichtig sind die Dokumente beim Kauf eines Fahrzeugs im EU-Ausland. Statt aufwendiger Verfahren bei der Zulassung von ausländischen Fahrzeugen genügt mittlerweile in aller Regel die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung, um ein ausländisches Fahrzeug auch in Deutschland zulassen zu können.

Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister (FAER), ehemals Verkehrszentralregister (VZR), wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt, das seinen Sitz in Flensburg hat. Im Fahreignungsregister werden bestimmte Entscheidungen gespeichert, die sich auf Verstöße im Straßenverkehr beziehen. Zu den Verstößen können zum Beispiel das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit oder auch Straftaten wie Fahrerflucht zählen. Zu den Verstößen werden die getroffenen Maßnahmen gespeichert, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit. Zusätzlich gibt es für manche Verstöße Punkte, die in das Fahreignungsregister eingetragen werden. Haben eine Fahrerin oder ein Fahrer eine bestimmte Anzahl von Punkten gesammelt, muss zum Beispiel der Führerschein vorübergehend abgegeben werden. Umgangssprachlich wird das als „Punkte in Flensburg haben“ bezeichnet.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch Führerscheinstelle genannt. Sie ist für alle Aspekte zuständig, die sich auf den Führerschein beziehen. Dazu zählen zum Beispiel das Ausstellen eines Führerscheins, Namensänderungen (beispielsweise durch Heirat), das Eintragen und Löschen von Auflagen im Führerschein (wie etwa die Pflicht zum Tragen einer Brille während des Fahrens) und das Ausstellen eines internationalen Führerscheins.

Fahrerlaubnisregister
In einem sogenannten Fahrerlaubnisregister werden Informationen über Personen gespeichert, denen die Erlaubnis erteilt wurde ein Fahrzeug zu führen oder auch über Personen, denen diese Erlaubnis verweigert oder entzogen wurde. Zu den gespeicherten Informationen zählen etwa Name, Geburtsdatum oder auch die Fahrzeugklassen, die eine Person führen darf. Es gibt zwei Arten von Fahrerlaubnisregistern: In örtlichen Fahrerlaubnisregistern werden nur die Daten der Personen gespeichert, die bei der Behörde gemeldet sind. Wenn Sie zum Beispiel in Bochum einen Führerschein beantragen, werden Ihre Daten im Fahrerlaubnisregister der Stadt Bochum gespeichert. Eine Sachbearbeiterin beziehungsweise ein Sachbearbeiter der Stadt Dortmund hat dann keinen Zugriff auf Ihre Daten. Außerdem gibt es noch das zentrale Fahrerlaubnisregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird. Hier werden die Daten aller Personen gespeichert, denen innerhalb Deutschlands eine Fahrerlaubnis erteilt, verweigert oder entzogen wurde. 

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
Der Fahrzeugbrief wird seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II genannt. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, in der neben Fahrzeugdetails unter anderem auch die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs festgehalten werden. Diese Urkunde wird beispielsweise benötigt, um ein Fahrzeug auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter umzumelden. Die Urkunde ist eines der wichtigsten Dokumente, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf ausgestellt werden und sollte sicher verwahrt werden – auf keinen Fall jedoch im Fahrzeug.

Fahrzeugeinzelbesteuerung
Wenn Sie als Privatperson außerhalb von Deutschland ein Auto kaufen in einem Land, das zur Europäischen Gemeinschaft (EG) gehört, so müssen Sie für diesen Fahrzeugkauf in Deutschland Umsatzsteuer zahlen, sofern das Auto in Deutschland zugelassen werden soll. Die Berechnung der Steuern für das gekaufte Fahrzeug wird dann als Fahrzeugeinzelbesteuerung bezeichnet.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Der Fahrzeugschein, seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, ist sozusagen der Ausweis des Fahrzeugs. Im Fahrzeugschein sind die fahrzeugbezogenen Daten sowie die Eigentümerin bzw. der Eigentümer aufgelistet. Das Auto ist dadurch eindeutig zu identifizieren. Der Fahrzeugschein sollte immer mitgeführt werden, da etwa bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen sind.

Finanzierte Fahrzeugbriefe
Der Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, ist eines der wichtigsten Dokumente bei Fahrzeugkäufen. Er enthält unter anderem Informationen über die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs und muss vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person übertragen werden soll. Wenn Sie sich ein zum Beispiel ein Auto kaufen und dafür einen Kredit aufnehmen, ist es in der Regel üblich, dass die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehält. Erst, wenn der Kredit abbezahlt ist und das Auto Ihnen gehört, erhalten Sie den Fahrzeugbrief von der Bank ausgehändigt. Sollten Sie den Fahrzeugbrief zwischenzeitlich vorlegen müssen (etwa bei der örtlichen Kfz-Stelle), müssen Sie dafür einen Antrag bei der Bank stellen. Die Bank händigt Ihnen den Fahrzeugbrief dann für den vorgesehenen Zweck aus. Sobald Ihr Anliegen geklärt ist, müssen Sie den Fahrzeugbrief wieder an die Bank zurückgeben.

Freigabebescheinigung (der Polizei)
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug von der Polizei sichergestellt wird. Das passiert zum Beispiel dann, wenn ein Fahrzeug, das als gestohlen gemeldet wurde, von der Polizei gefunden wird. Nachdem die Polizei das Fahrzeug sichergestellt hat, kann die Eigentümerin oder der Eigentümer das Fahrzeug abholen und weiter nutzen. Damit er oder sie das Fahrzeug mitnehmen kann, ist eine Freigabebescheinigung der Polizei nötig. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug nicht mehr zur Fahndung ausgeschrieben ist und an den oder die Eigentümer:in herausgegeben werden kann.

Führungszeugnis
Bei dem Führungszeugnis, häufig noch polizeiliches Führungszeugnis genannt, handelt es sich um einen Auszug aus dem sogenannten Bundeszentralregister (BZR). Im Führungszeugnis werden alle Vorstrafen aufgelistet, die für eine Person registriert sind, sofern die Frist für die Vorstrafe noch nicht abgelaufen ist. Sobald die Frist für eine Vorstrafe abgelaufen ist, wird sie aus dem Bundeszentralregister getilgt. Spätestens dann erscheint die Vorstrafe auch nicht mehr im Führungszeugnis. Minder schwere Verurteilungen, also etwa Verurteilungen, die „nur“ zu einer relativ geringen Geldstrafe geführt haben, werden in der Regel im Führungszeugnis nicht aufgelistet.

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Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich meist nur als „TÜV“ bezeichnet, ist eine alle zwei Jahre wiederkehrende Fahrzeugkontrolle. Durch die regelmäßigen Kontrollen soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug umweltverträglich ist und die geltenden Vorschriften einhält, die für den Straßenverkehr gelten. Im Anschluss an die Hauptuntersuchung wird ein sogenannter HU- oder TÜV-Bericht ausgestellt, der in jedem Fall bis zur nächsten HU aufbewahrt werden sollte.

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Kennzeichenschilder
Unter Kennzeichenschildern, meist Nummernschilder genannt, werden die Schilder verstanden, die an ein Fahrzeug angebracht werden, um es im Straßenverkehr identifizierbar zu machen (zum Beispiel „BO : XY : 0123“).

Klassenbezeichnungen
Wer in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis. Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, richtet sich dabei nach dem Fahrzeug und wird in sogenannte Klassen unterteilt. Um etwa ein Auto fahren zu dürfen, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B nötig, für ein Motorrad eine Fahrerlaubnis der Klasse A. Die Klassenbezeichnung gibt also nur an, welche Fahrzeuge eine Person fahren darf.

Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag, oft auch Kostenanschlag genannt, ist eine Vorab-Berechnung, die Kundinnen und Kunden darüber aufklären soll, wie teuer ein bestimmter Auftrag wird. Wenn der Auftrag dann erteilt wird, ist der im Kostenvoranschlag genannte Betrag zu zahlen. Wird der Auftrag hingegen nicht erteilt, fallen auch keine Kosten dafür an (manchmal fallen jedoch Kosten für das Erstellen des Kostenvoranschlags an).

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Nichtnachrüstbarkeit
Unter dem Nachrüsten versteht man das nachträgliche hinzufügen von Bauteilen, um dadurch neue Funktionen zu ermöglichen. Einige Diesel-Autos dürfen beispielsweise nicht in Umweltzonen gefahren werden, da sie nicht den dort geltenden Vorgaben entsprechen. Durch eine Nachrüstung kann oft ein entsprechender Filter am Fahrzeug verbaut werden. Durch diesen Filter entspricht das Fahrzeug wieder den Vorgaben und darf in der Umweltzone verwendet werden. Eine Nichtnachrüstbarkeit liegt dann vor, wenn so ein Umbau nicht möglich ist (zum Beispiel, weil es für ein Fahrzeug keine passenden Teile gibt oder weil eine Nachrüstung aus anderen Gründen nicht möglich ist).

Ordnungswidrigkeit, (Verkehrs-)
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die ein Ordnungsrecht verletzt. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt in Deutschland beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Straßenverkehrsordnung ist ein solches Ordnungsrecht. Dieses Recht sieht zum Beispiel vor, dass die gefahrene Geschwindigkeit an die örtlichen Vorgaben anzupassen ist. Fährt eine Person also mit 70 km/h durch eine Zone, in der ein Geschwindigkeitslimit von 50 km/h gilt, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in der Regel mit Geldstrafen geahndet, die sich nach dem sogenannten Bußgeldkatalog richten. Jedoch gibt es auch andere Formen der Strafe, wie etwa der Entzug des Führerscheins für einen bestimmten Zeitraum.

Personenstandsurkunde
Personenstandsurkunden ist der Oberbegriff für die folgenden Urkundenarten: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde. Die hierfür zugrundeliegenden Ereignisse (wie zum Beispiel Geburt eines Kindes oder Heirat) werden auch als Personenstandsfälle bezeichnet.

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Sachverständiger
Eine Sachverständige beziehungsweise ein Sachverständiger wird auch als Gutachterin oder Gutachter bezeichnet. Dabei handelt es sich meist um eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet eine besondere Kenntnis vorzuweisen hat, also Expertin oder Expert auf diesem Gebiet ist.

Schadstoffgruppe
Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden, erhalten eine Feinstaubplakette (dabei handelt es sich um Aufkleber, die an der Frontscheibe angebracht werden). Mit dieser Umweltplakette darf das Fahrzeug bestimmte, als Umweltzonen bezeichnete Gebiete, befahren oder nicht befahren, je nachdem, welche Art von Plakette das Fahrzeug erhalten hat. Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen. Weitere Informationen zu den Schadstoffgruppen erhalten Sie unter https://www.umweltplakette.org/schadstoffgruppen/.

SEPA-Lastschriftmandat
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat (oft auch „Lastschriftmandat“ oder „SEPA-Mandat“ genannt) erlauben Sie einem Zahlungsempfänger, einen fälligen Betrag direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Diese Lastschrift wird nur dann eingelöst, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist. Eine Lastschrift, die fälschlicherweise abgebucht wird, kann für mindestens 6 Wochen zurückgegeben werden, das heißt, dass der abgebuchte Betrag dem Konto wiedergutgeschrieben wird.

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Überlassungserklärung / dauerhafte Überlassung
Eine Überlassungserklärung für ein Fahrzeug dient als Bestätigung dafür, dass ein Fahrzeug, das nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, dennoch dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Person ein Fahrzeug auf sich anmeldet, um Versicherungskosten zu sparen, das Auto aber dauerhaft von der Partnerin oder dem Partner genutzt wird. In diesem Fall könnte die Person eine Überlassungserklärung ausstellen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem/der Partner:in genutzt wird. Der/die Partner:in kann dann etwa einen eigenen Bewohnerparkausweis für das Fahrzeug beantragen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke ausgestellt werden, unter anderem für Personen oder auch für Fahrzeuge. Grundsätzlich dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu, von offizieller Seite zu bestätigen, dass es keine bekannten Probleme oder Bedenken gibt. Wenn etwa die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht und neu beantragt werden muss, wird hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das zugehörige Fahrzeug nötig. Mit dieser Bescheinigung soll von offizieller Stelle bestätigt werden, dass es keine Probleme mit der Herkunft des Fahrzeugs gibt, dass es also beispielsweise nicht als gestohlen gemeldet oder zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Versicherung an Eides statt
(eidesstattliche Versicherung)

Verkehrszentralregister
Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde am 1. Mai 2014 durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt, das seinen Sitz in Flensburg hat. Im Fahreignungsregister werden bestimmte Entscheidungen gespeichert, die sich auf Verstöße im Straßenverkehr beziehen. Zu den Verstößen können zum Beispiel das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit oder auch Straftaten wie Fahrerflucht zählen. Zu den Verstößen werden die getroffenen Maßnahmen gespeichert, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit. Zusätzlich gibt es für manche Verstöße Punkte, die in das Fahreignungsregister eingetragen werden. Haben eine Fahrerin oder ein Fahrer eine bestimmte Anzahl von Punkten gesammelt, muss zum Beispiel der Führerschein vorübergehend abgegeben werden. Umgangssprachlich wird das häufig als „Punkte in Flensburg haben“ bezeichnet.

Versicherungsdeckungskarte
Die Versicherungsdeckungskarte spielt in der Praxis mittlerweile kaum noch eine Rolle. Bis zum 31. Dezember 2002 war sie in Deutschland der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie musste bei der An- und Ummeldung von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern vorgelegt werden. Seit dem 1. März 2008 teilt der Versicherer zur Bestätigung eine „Versicherungsbestätigungsnummer“ („VB-Nummer“) mit. Die Übermittlung erfolgt komplett elektronisch, weshalb die klassischen Deckungskarten nicht mehr ausgestellt werden.

Verwertungsnachweis
Ein Fahrzeug stillzulegen bedeutet, dass es endgültig aus dem Verkehr gezogen und nicht von anderen Fahrerinnen oder Fahrern neu angemeldet wird. Um ein Auto oder ein Nutzfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen stillzulegen, ist in Deutschland ein Verwertungsnachweis erforderlich. Dieser bestätigt, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß verschrottet wurde. Ausgestellt wird der Verwertungsnachweis von der Stelle, die das Auto verschrottet hat. Diese Stellen müssen eine offizielle Genehmigung hierzu haben, ein Verwertungsnachweis kann deshalb nicht von Privatpersonen oder von nicht zugelassenen Stellen ausgestellt werden.

Vormund
Minderjährige Personen werden standardmäßig durch die leiblichen Eltern vertreten (zum Beispiel bei Anträgen oder Anliegen, die die minderjährige Person nicht alleine unterzeichnen darf). In manchen Fällen ist dies jedoch nicht möglich, etwa wenn die Eltern frühzeitig verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. In diesen Fällen wird eine Person durch ein Gericht zum Vormund bestellt. Der Vormund vertritt die minderjährige Person dann genau so, wie es ansonsten die leiblichen Eltern tun.

Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Bestandteilen und kann für zwei Fahrzeuge gelten. Dabei gibt es einen allgemeinen Teil, der für beide Fahrzeuge gültig ist. Dieser Teil des Kennzeichens ist abnehmbar und wird immer an das aktuell genutzte Fahrzeug gesteckt. Darüber hinaus gibt es einen Fahrzeugbezogenen Kennzeichen-Teil. Dieser Teil des Kennzeichens ist am Fahrzeug befestigt und wird nicht abgenommen. Der allgemeine Teil könnte z. B. lauten „BO : XY : 99“. Ein Fahrzeug kann dann den festen Kennzeichen-Teil „1“ haben, ein anderes Fahrzeug den festen Kennzeichen-Teil „2“. Wird das erste Fahrzeug genutzt, wird das allgemeine Kennzeichen an dieses Fahrzeug gesteckt, sodass es das Kennzeichen „BO : XY : 991“ hat. Wird das zweite Fahrzeug genutzt, wird der allgemeine Kennzeichen-Teil an dieses Fahrzeug gesteckt. Es hat dann das Kennzeichen „BO : XY : 992“. Dadurch, dass der allgemeine Teil immer an das jeweils genutzte Fahrzeug gesteckt wird und nur einmal vorhanden ist, können nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig im Straßenverkehr verwendet werden. Hierdurch können in der Praxis oft Versicherungskosten gespart werden.

Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, wird von der Vermieterin beziehungsweise vom Vermieter einer Wohnung ausgestellt. Damit wird gegenüber dem Einwohnermeldeamt kenntlich gemacht, welche Person(en) zurzeit in der Wohnung leben, für die die Bescheinigung ausgestellt wird.

- noch keine Einträge -

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Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Der Fahrzeugschein, seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, ist sozusagen der Ausweis des Fahrzeugs. Im Fahrzeugschein sind die fahrzeugbezogenen Daten sowie die Eigentümerin bzw. der Eigentümer aufgelistet. Das Auto ist dadurch eindeutig zu identifizieren. Der Fahrzeugschein sollte immer mitgeführt werden, da etwa bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen sind.

Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
Der Fahrzeugbrief wird seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II genannt. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, in der neben Fahrzeugdetails unter anderem auch die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs festgehalten werden. Diese Urkunde wird beispielsweise benötigt, um ein Fahrzeug auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter umzumelden. Die Urkunde ist eines der wichtigsten Dokumente, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf ausgestellt werden und sollte sicher verwahrt werden - auf keinen Fall jedoch im Fahrzeug.