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Dienstleistungen und Infos

Wechselkennzeichen

Sie möchten ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Seit dem 1. Juli 2012 kann das Wechselkennzeichen unter bestimmten Bedingungen für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Wechselkennzeichen können allerdings nur Fahrzeugen zugeteilt werden, die in die gleiche EU-Fahrzeugklasse M 1 (PKW´s und Wohnmobile), L (Kräder, Trikes und ähnliches) oder O 1 (Anhänger bis 750 kg) gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fallen und wo Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es ist aber auch möglich, dass eines oder beide Fahrzeuge ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist.

Das Wechselkennzeichen (hier: BO-ZZ701 und BO-ZZ702) wird aus einem an den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil (zum Beispiel: BO-ZZ70) und den jeweiligen (kleineren) fahrzeugbezogenen Teilen (zum Beispiel 1 und 2) bestehen.

Für die beiden mit dem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge bedeutet dies, dass entweder das Fahrzeug mit dem Kennzeichen BO-ZZ701 oder das andere Fahrzeug mit dem Kennzeichen BO-ZZ702 am Straßenverkehr teilnehmen darf. Der gemeinsame Kennzeichenteil BO-ZZ70 muss immer an das Fahrzeug angebracht werden, das gerade gefahren werden soll. Der kleine, fahrzeugbezogene Teil des Wechselkennzeichens bleibt fest an demselben Fahrzeug angebracht. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. Fahrzeuge, die kein vollständiges Wechselkennzeichen besitzen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Besonderheiten:

Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, Rote oder Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.

Beide Fahrzeuge müssen versteuert und versichert werden.

Die Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um sechs Euro je Fahrzeug.

Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.

Weitere Informationen können unter der Rufnummer 0234 910-8282 eingeholt werden.

Je Fahrzeug:

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ZB I / ZB II)
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist) 
  • einen vom Versicherer zugeteilten siebenstelligen alphanumerischen Code, die so genannte evB-Nummer - speziell für Wechselkennzeichen
  • Kontoverbindung
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug ist der Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung mit Personalausweis vorzulegen
  • als minderjährige:r Fahrzeughalter:in: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
  • bei Erledigung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss das durch den bzw. die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser/diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.) zurückgesandt.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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