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Dienstleistungen und Infos

Umtausch ausländischer Führerschein (EU-Staaten)

Sie möchten Ihren ausländischen Führerschein (aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)) umtauschen.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Führerscheine aus dem EU-und EWR-Ausland brauchen nicht mehr umgetauscht werden. Sie gelten wie ein deutscher Führerschein und auch im gleichen Umfang. EWR-Staaten sind derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen. (Sollten Sie gleichwohl Fragen haben, melden Sie sich bitte).

Es gibt aber einige Ausnahmen, die Sie unbedingt beachten müssen:

  • Wenn Ihr ausländischer EU-Führerschein die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung enthält, gilt diese für maximal fünf Jahre in Deutschland, sofern Ihr EU-Führerschein zum Führen von Kraftomnibussen berechtigt und für mehr als fünf Jahre ausgestellt wurde (bitte zur Führerscheinstelle kommen).
  • Eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis berechtigt in Deutschland dann nicht ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn Sie einer Sperrfrist unterliegen.

Obwohl in der EU auch in Führerscheinangelegenheiten relativ viel Freiheit eingetreten ist, müssen Sie doch mit Überprüfungsmaßnahmen der Führerscheinstelle rechnen, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, jedoch im EU-Ausland einen Führerschein erworben haben. Freizügigkeit innerhalb der EU besteht im Bereich der Fahrerlaubnis noch nicht. Wer in Deutschland fahren möchte, soll auch auf die entsprechenden Verkehrsregeln und Verkehrsverhältnisse geschult und geprüft werden. Deshalb wird hinterfragt, ob Sie sich tatsächlich die notwendigen 185 Tage um den Führerscheinerwerb herum im Ausland aufgehalten haben. Auch wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wegen drohender Überprüfungsmaßnahmen vor einer Neuerteilung lieber einen Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie dennoch mit Überprüfungsmaßnahmen rechnen, wenn die Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung noch bestehen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Notwendige Unterlagen, wenn Sie einen EU-Führerschein oder einen Führerschein aus dem europäischen Wirtschaftsraum umtauschen wollen (beziehungsweise dies notwendig wird):

  • gültigen ausländischen nationalen Führerschein
  • eventuell Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher (zum Beispiel: ADAC, ACE, Botschaft, entsprechend anerkanntes Dolmetscherbüro), sofern der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde und abweichender Text im Führerschein zu berücksichtigen ist
  • Pass oder Ausweisdokument
  • Nachweis über die Begründung des Wohnsitzes in Deutschland (zum Beispiel Erweiterte Meldebescheinigung (Ausländerbüro) oder ein Schreiben des Ausländeramtes mit dem Datum der ersten Anmeldung in Deutschland). Personen, die schon einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, müssen nachweisen, dass sie sich während des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage ununterbrochen in dem jeweiligen Land aufgehalten haben.
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)

Für die Umschreibung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE falls die Gültigkeit der Klassen abgelaufen sind oder die Gültigkeit der Klassen bald ablaufen, sollten noch folgende Unterlagen zusätzlich mit eingereicht werden. Die Gültigkeit dieser Fahrerlaubnisklassen betragen 5 Jahre.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich

  • Ärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand
    (Vordruck ist vorgeschrieben; Ihr Arzt hält entsprechende Formulare vor) – nicht älter als 1 Jahr bei Antragsstellung
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (Sie können auch zu einer Ärztin oder einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin gehen; er beziehungsweise sie darf auch die allgemeinärztlichen Untersuchungen vornehmen - Sie ersparen sich damit einen der beiden Arzttermine) – nicht älter als 2 Jahre bei Antragsstellung

Für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich

  • „Leistungsgutachten“ gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
    Dieses Gutachten erhalten Sie bei einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin oder auch bei einer medizinisch - psychologischen Untersuchungsstelle – nicht älter als 1 Jahr bei Antragsstellung
  • Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei Behörden) nicht älter als drei Monate
    Das Führungszeugnis kann auch im Rahmen der Antragstellung in der Führerscheinstelle beantragt werden, alternativ können Sie das Führungszeugnis auch vorab im Bürgerbüro beantragen

Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des bisherigen ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Die Verwaltungsgebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt 50,30 Euro und kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Mögliche weitere Maßnahmen (zum Beispiel Express-Bestellung) oder Folgemaßnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de