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Dienstleistungen und Infos

Umtausch ausländischer Führerschein (Drittstaaten)

Sie möchten Ihren ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) umtauschen.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Bei Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besteht die Fahrberechtigung nur sechs Monate ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des bisherigen ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie bzw. er den Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrprüfung abzulegen.

Ausnahmen, zum Teil nur für bestimmte Klassen, sind in der Staatenliste in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt. Eine neue Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU/EWR, der in der Staatenliste der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild (35 mal 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch eine amtlich anerkannte Stelle, zum Beispiel Automobilclub oder diplomatische Vertretung
  • Nachweis über die Begründung des Wohnsitzes in Deutschland (zum Beispiel Erweiterte Meldebescheinigung oder ein Schreiben des Ausländerbüros mit dem Datum der ersten Anmeldung in Deutschland). Personen, die schon einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, müssen nachweisen, dass sie sich während des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage ununterbrochen in dem jeweiligen Land aufgehalten haben

Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU/EWR, der nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist:

Für alle Fahrerlaubnisklassen

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis der Ersten Hilfe
  • biometrisches Lichtbild (35 mal 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Name und Anschrift der Fahrschule, über welche die Führerscheinprüfung abgelegt werden soll
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch eine amtlich anerkannte Stelle, zum Beispiel Automobilclub oder diplomatische Vertretung
  • Nachweis über die Begründung des Wohnsitzes in Deutschland (zum Beispiel Erweiterte Meldebescheinigung oder ein Schreiben des Ausländeramtes mit dem Datum der ersten Anmeldung in Deutschland). Personen, die schon einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, müssen nachweisen, dass sie sich während des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage ununterbrochen in dem jeweiligen Land aufgehalten haben

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T zusätzlich

  • Nachweis über den bestandenen Sehtest (sollte dieser nicht bestanden worden sein, bitte ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten) – nicht älter als 2 Jahre bei Antragstellung

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich

  • Ärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand
    (Vordruck ist vorgeschrieben; Ihr Arzt hält entsprechende Formulare vor) – nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (Sie können auch zu einer Ärztin oder einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin gehen; sie bzw. er darf auch die allgemeinärztliche Untersuchungen vornehmen - Sie ersparen sich damit einen der beiden Arzttermine) – nicht älter als 2 Jahre bei Antragstellung

Für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich

  • „Leistungsgutachten“ gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
    Dieses Gutachten erhalten Sie bei einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin oder auch bei einer medizinisch - psychologischen Untersuchungsstelle – nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung
  • Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei Behörden) nicht älter als drei Monate
    Das Führungszeugnis kann auch im Rahmen der Antragstellung in der Führerscheinstelle beantragt werden, alternativ können Sie das Führungszeugnis auch vorab im Bürgerbüro beantragen

Die Kosten betragen ab 43,90 bis 95,00 Euro

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de