Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Bei Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besteht die Fahrberechtigung nur sechs Monate ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des bisherigen ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie bzw. er den Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrprüfung abzulegen.
Ausnahmen, zum Teil nur für bestimmte Klassen, sind in der Staatenliste in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt. Eine neue Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.