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Dienstleistungen und Infos

Umtausch Papierführerschein in Kartenführerschein

Sie möchten Ihren Papier-Führerschein (grau oder rosa) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Dienstleistungen und Infos

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Die Staffelung des Umtausches können Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ersehen:

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum

Außerdem müssen Sie für den neuen Führerschein eine Unterschrift leisten. Sie müssen persönlich erscheinen, weil (ähnlich wie beim Personalausweis) die Unterschrift in den Führerschein eingearbeitet wird und deshalb bei der Führerscheinstelle geleistet werden muss.

Sollte der Papier-Führerschein nicht von der Stadt Bochum ausgestellt worden sein, benötigt die Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift.

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Der verpflichtende Umtausch von Papier-Führerscheinen in Kartenführerscheine erfolgt gestaffelt. Den Tag, bis zu dem Ihr Führerschein spätestens umgetauscht sein muss, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Ein Umtausch frühestens sechs Monate vor dem Stichtag ist vollkommen ausreichend. Sie haben durch einen früheren Umtausch keinerlei Vorteile, Ihr Papier-Führerschein ist bis zum Stichtag weiterhin gültig.

Ein früherer Umtausch ist nur dann erforderlich, wenn Sie für Auslandsreisen einen Internationalen Führerschein benötigen, da dieser nur in Verbindung mit einem Kartenführerschein ausgestellt werden darf.

Wenn der Kartenführerschein einmal bestellt ist, kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie müssen dann den Papier-Führerschein abgeben und erhalten den Kartenführerschein. Mit der Aushändigung wird Ihr alter Führerschein kraft Gesetzes ungültig.

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin:

Online-Terminbuchung

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung

Hier bitte ausschließlich Terminbuchungen für den Umtausch von alten Dokumenten (Papierführerscheinen) in den EU-Kartenführerschein vornehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
  • Führerschein
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (falls die Fahrerlaubnis nicht in Bochum erteilt wurde)
  • biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung) gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007

Für Inhaberinnen und Inhaber der alten Klasse 2 (die zwischen 50 und 55 Lebensjahren sind) gilt zusätzlich, wenn der Besitz erhalten bleiben soll:

  • ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
  • augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

Der Umtausch kostet grundsätzlich 30,30 Euro.

Soweit zusätzliche Fahrerlaubnisklassen verlängert werden müssen oder andere individuelle Erfordernisse notwendig werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

Gezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

Telefonnummer
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260
E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de