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Umtausch Kartenführerschein (alt) in neuen EU-Kartenführerschein

Sie möchten Ihren alten Kartenführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Dienstleistungen und Infos

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19.Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit.

Die Verpflichtung zum Umtausch der bis zum 12. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine ist in einem Stufenplan gesetzlich festgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass zum 19.Januar 2033, dem von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Datum, alle Führerscheine dem gültigen EU-Muster entsprechen. 

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: 

  • 1999 bis 2001: 19.Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19.Januar 2028
  • 2008: 19.Januar 2029
  • 2009: 19.Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18.Januar 2013: 19.Januar 2033 

Hinweis: 
Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Lichtbild und gegebenenfalls Namen.

  • Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
  • Außerdem müssen Sie für den neuen Führerschein eine Unterschrift leisten. Sie müssen persönlich erscheinen, weil (ähnlich wie beim Personalausweis) die Unterschrift in den Führerschein eingearbeitet wird und deshalb bei der Führerscheinstelle geleistet werden muss.
  • Ein Umtausch frühestens sechs Monate vor dem Stichtag ist vollkommen ausreichend.
  • Ein früherer Umtausch ist nur dann erforderlich, wenn Sie für Auslandsreisen einen Internationalen Führerschein benötigen, da dieser nur in Verbindung mit einem Kartenführerschein ausgestellt werden darf.
  • Wenn der Kartenführerschein einmal bestellt ist, kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie müssen dann den alten Führerschein abgeben und erhalten den neuen EU-Kartenführerschein. Mit der Aushändigung wird Ihr alter Führerschein kraft Gesetzes ungültig.
  • Bei Ihrer Vorsprache wird Ihr alter Führerschein mit einer Befristung versehen und bis zu dieser entwertet.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin:

  • Online-Terminbuchung (Führerscheinstelle)
    Hinweis: Hier bitte ausschließlich Terminbuchungen für den Umtausch von alten Dokumenten (Papierführerscheinen) oder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheinen in den EU-Kartenführerschein vornehmen.

Sollte für den Umtausch von Kartenführerscheinen in EU-Kartenführerscheine kein passender Termin bei der Führerscheinstelle buchbar sein, ist der Tausch von Kartenführerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, auch im  Bürgerbüro Mitte möglich:

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
  • alter Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    (Hinweis: Für die Beantragung von Führerscheinen können aktuell nur Lichtbilder in Papierform verwendet werden.)

Für Inhaberinnen und Inhaber der alten Klasse 2 (die zwischen 50 und 55 Lebensjahren sind) gilt zusätzlich, wenn der Besitz erhalten bleiben soll:

  • ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
  • augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Der Umtausch kostet grundsätzlich 23,80 Euro.
  • Soweit zusätzliche Fahrerlaubnisklassen verlängert werden müssen oder andere individuelle Erfordernisse notwendig werden, können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Gezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte.
    Hinweis: Im Bürgerbüro Mitte ist ausschließlich bargeldloses Bezahlen an den Kassenautomaten möglich.

Einen Kartenführerschein können Sie im Büro für Kfz-Angelegenheiten und alternativ im Bürgerbüro Mitte umtauschen. Eine Vorsprache ist jeweils nur mit Termin möglich.

Anfahrt / Kontakt

Allgemeine Informationen zum Thema Führerscheine erhalten Sie auf dieser Internetseite sowie beim ServiceCenter. Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr kann von dort aus bei Bedarf an die Führerscheinstelle weiterverbunden werden.  Schriftlich können Sie uns Ihr Führerschein-Anliegen gerne bevorzugt per E-Mail mitteilen.

Führerscheinstelle
Büro für Kfz-Angelegenheiten

ServiceCenter

Telefonnummer
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260
E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de