Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19.Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit.
Die Verpflichtung zum Umtausch der bis zum 12. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine ist in einem Stufenplan gesetzlich festgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass zum 19.Januar 2033, dem von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Datum, alle Führerscheine dem gültigen EU-Muster entsprechen.
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001: 19.Januar 2026
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19.Januar 2028
- 2008: 19.Januar 2029
- 2009: 19.Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.Januar 2013: 19.Januar 2033