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Dienstleistungen und Infos

Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug

Sie haben Ihr Fahrzeug mit einem eintragungspflichtigen Zubehörteil ausgestattet.

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Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

Laut § 13 Fahrzeug-Zulassung-Verordnung (FZV) müssen die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren zu melden.

Die Vorsprache kann durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

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0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de