Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi oder einem Mietwagen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein.
Das Büro für Kfz-Angelegenheiten der Stadt Bochum ist für das Erlaubnisverfahren zuständig, wenn sich der Betriebssitz des Unternehmens in Bochum befindet.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Konzession müssen Sie die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Führung des Betriebes und der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Es dürfen sich also keine Bedenken durch Delikte ergeben, die um Leben, Gesundheit oder Eigentum des Fahrgastes fürchten lassen müssen oder die darauf hindeuten, dass Sie den Betrieb nicht ordnungsgemäß führen können. Ein entsprechendes Überprüfungsverfahren wird von der Verwaltungsbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung durchgeführt.
Die Erteilung einer Konzession erfolgt nur für eine begrenzte Zeit, längstens für fünf Jahre.
Nachweis der fachlichen Eignung:
Durch Ablegung der Fachkundeprüfung "Straßenpersonenverkehr" (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Aufnahme in die Warteliste:
Taxikonzessionen dürfen laut Gesetz nicht unbegrenzt erteilt werden. In Bochum herrscht zur Zeit Bedarfsdeckung, so dass keine zusätzlichen Taxigenehmigungen erteilt werden dürfen. Nur wenn Konzessionen zurückgegeben werden oder erlöschen, werden Antragstellende von der Warteliste bei der Vergabe neuer Konzessionen berücksichtigt. Bei Interesse können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Die Aufnahme in die Warteliste entfällt beziehungsweise es wird der Platz auf der Liste gelöscht, wenn ein bestehender Geschäftsbetrieb auf die Antragstellerin oder den Antragsteller übertragen wird.
Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.