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Dienstleistungen und Infos

Rote Kennzeichen für Händler

Sie möchten ein rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen) für Probe- und Überführungsfahrten beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Händlerkennzeichen werden auch 06er-Kennzeichen genannt. Nach § 16 Absatz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden.

  • Formloser schriftlicher Antrag (mit kurzer Begründung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Personalausweis oder Pass (bei EU-Bürgern die Freizügigkeitsbescheinigung)
  • Gewerbeanmeldung

Nach § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden für Maßnahmen im Straßenverkehr Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Die Rahmengebühr beträgt 25,60 bis 205 Euro - Informieren Sie sich bitte in der detaillierten Gebührenübersicht.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8298 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8235
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten telefonisch einen Termin.

Telefonische Terminvereinbarung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-8298
Faxnummer
0234 910-8235
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de