Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
Detailinformationen zu Voraussetzungen für die Beantragung des jeweiligen Parkausweises finden Sie nachfolgend unter dem jeweiligen Stichwort:
Sie möchten einen Parkausweis für Handwerker, soziale Dienste oder Hebammen beantragen.
Detailinformationen zu Voraussetzungen für die Beantragung des jeweiligen Parkausweises finden Sie nachfolgend unter dem jeweiligen Stichwort:
Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service-/Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Gleiches gilt für sonstige Betriebe, die den berechtigten Handwerksbetrieben vergleichbare Tätigkeiten erbringen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises beträgt ein Jahr.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Bei Verlängerung des Handwerkerparkausweises:
Die Unterlagen sind ausschließlich per E-Mail (parkausweise@bochum.de) einzureichen, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich!
Handwerkerzusatzparkausweis
Der Handwerkerzusatzparkausweis (gilt nur für Bochum) ist nur in Verbindung mit dem Handwerkerparkausweis zu bekommen. Er kostet 20 Euro pro Fahrzeug.
Ein Beratungs- beziehungsweise Informationsgespräch ist zwingend erforderlich.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Um den Besonderheiten der ambulanten sozialen Dienste Rechnung zu tragen, wurden die Kommunen durch vorgenannten Erlass berechtigt, für Fahrzeuge der karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für den Dienstgebrauch und die Dauer des Pflegeeinsatzes erteilt. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Die Unterlagen sind ausschließlich per E-Mail (parkausweise@bochum.de) einzureichen, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich!
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten (= Fahrer- und Beifahrerseite) mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein oder es muss ein mindestens DIN A 4 großes Schild aus Metall oder Hartplastik mit Berufsbezeichnung und Firmenaufschrift vorhanden sein, welches im Fahrzeug ausliegen muss.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für den Dienstgebrauch und die Dauer des Pflegeeinsatzes erteilt. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Die Unterlagen sind ausschließlich per E-Mail (parkausweise@bochum.de) einzureichen, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich!
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechperson.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
E-Mail: parkausweise@bochum.de