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Dienstleistungen und Infos

Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen.

Dienstleistungen und Infos

Der Antrag auf Zuteilung kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz beziehungsweise Betriebssitz bei Gewerbetreibenden oder Firmen) oder der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis durch Kaufvertrag) gestellt werden.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Bochum oder der Standort des Fahrzeuges ist Bochum.

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten für Fahrzeuge eines genehmigten Typs oder mit einer Einzelgenehmigung genutzt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen enthält ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Versicherungsnachweis (siebenstelliger PIN-Code für Kurzzeitkennzeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein (Kopie ausreichend)
  • Original Kaufvertrag
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Nachweis) gegebenenfalls SP-Prüfung (Kopie ausreichend)
  • Zulassung durch Dritte: 
    Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sind vorzulegen.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de