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Dienstleistungen und Infos

Gültigkeitsverlängerung der Fahrerlaubnis

Sie möchten die Verlängerung der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag des Inhabers verlängert.

Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.

Für alle Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein).
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).

Nur für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) gilt zusätzlich

  • Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei Behörden) nicht älter als 3 Monate.
    Das Führungszeugnis kann auch im Rahmen der Antragstellung in der Führerscheinstelle beantragt werden, alternativ können Sie das Führungszeugnis auch vorab im Bürgerbüro beantragen

Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll beziehungsweise bereits abgelaufen ist zusätzlich:

  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).

Die Verwaltungsgebühr beträgt 57,90 Euro.

Mögliche weitere Maßnahmen (zum Beispiel Express-Bestellung) oder Folgemaßnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

Telefonnummer
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260
E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de