Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag des Inhabers verlängert.
Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.