Sie wollen geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Gewerblicher Güterkraftverkehr (Erlaubnis)
Dienstleistungen und Infos
Hierfür benötigen Sie eine Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis.
Für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis beziehungsweise Gemeinschaftslizenz müssen, neben einem vorhandenen Betriebssitz in Bochum, folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- fachliche Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Aufgrund der umfangreichen Bestimmungen und vorzulegenden Unterlagen wird vor Antragstellung ein Informations- beziehungsweise Beratungsgespräch empfohlen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Dies gilt auch für die Verlängerung einer bereits bestehenden Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz. Reichen Sie den Antrag daher möglichst zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Betriebsaufnahme beziehungsweise vor Ablauf der vorhandenen Genehmigung ein.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen der folgende Onlinedienst zur Verfügung:
Terminvereinbarung
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Formulare, Merk- und Infoblätter:
- Merkblatt
Hinweise zur Beantragung einer Erlaubnis oder einer Gemeinschaftslizenz zur Güterkraftverkehrserlaubnis / Gemeinschaftslizenz - Eigenkapitalbescheinigung
zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung
zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenkapitalbescheinigung gegebenenfalls Zusatzbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Steueramtes, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die fachliche Eignung (IHK)
- Führungszeugnis (nach Belegart „0“)
- Gewerbezentralregisterauszug (nach Belegart „9“)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Fahrzeugliste
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses, sofern die Inhaberin oder der Inhaber nicht selbst Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter ist
- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit eine entsprechende Eintragung besteht
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis: 450 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigten Kopie der Lizenz: 100 Euro
- Berichtigung oder Ersatzausstellung von Urkunden:
- erste Urkunde: 65 Euro
- jede weitere Urkunde: 35 Euro
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Navigation
44809 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8200
- Faxnummer
- 0234 910-8260
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Hinweis:
In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)
In besonders dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Führerscheinstelle .
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Allgemeine Informationen zum Thema Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie auf dieser Internetseite sowie beim ServiceCenter. Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr kann von dort aus bei Bedarf an die Führerscheinstelle weiterverbunden werden.
Schriftlich können Sie uns Ihre Konzessionierungs-Anliegen zum gewerblichen Güterkraftverkehr
gerne bevorzugt per E-Mail (gueterverkehr@bochum.de) mitteilen.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
ServiceCenter
Telefonisch erreichbar in der Zeit von 10 bis 12 Uhr
- Telefonnummer
- 0234 910-8254
- Faxnummer
- 0234 910-8260
- Zimmer 112 und 114
E-Mail: gueterverkehr@bochum.de
- Berufskraftfahrer
Sie nutzen Ihren LKW- beziehungsweise Bus-Führerschein für berufliche / gewerbliche Zwecke, dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrerbescheinigung
Sie benötigen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr eine Fahrerbescheinigung für Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten
- Fahrerkarten
Sie benötigen eine digitale Kontrollgerätekarte (persönliche Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte)? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Führungszeugnis
Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Gewerbeauskunft / Gewerberegister
Für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen benötigen Sie die Anschrift der Firma, die seinerzeit die Arbeiten ausgeführt hat. Auf Antrag können Sie Auskünfte aus der Gewerbekartei erhalten.
Gewerbeanmeldung
Sie möchten sich selbstständig machen? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegen?
Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihr Gewerbe abmelden?