Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE kann bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Jedoch wird nach bestandener Prüfung kein Kartenführerschein ausgehändigt, sondern eine sogenannte "Prüfungsbescheinigung".
Das Fahren eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren ist nur in Anwesenheit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. An die Begleitperson werden bestimmte Anforderungen gestellt:
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. (Sollte die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen worden sein, muss dieser Entzug länger als fünf Jahre zurück liegen.)
- Sie darf zum Zeitpunkt der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Eine Höchstgrenze für die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht vorgesehen; ein angemessener Rahmen sollte jedoch eingehalten werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte "Prüfungsbescheinigung" ausgedruckt und dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) zur Abnahme der Prüfung zugeschickt. Nach bestandener Prüfung händigt der Prüfer / die Prüferin die Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen namentlich genannt sind, aus und erteilt damit die Fahrerlaubnis. Damit beginnt auch die Probezeit und Verkehrsverstöße werden wie bei Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern behandelt.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist beim Fahren mitzuführen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Beschränkung, dass Sie nur mit Begleitpersonen fahren dürfen. Ihre Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung.