Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Fahrerkarten dienen wesentlich dem Arbeitsschutz durch die Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten und sollen Manipulationen erschweren. Um also zukünftig ein Fahrzeug zu fahren, das der Erfassungspflicht unterliegt, benötigt die Fahrerin oder der Fahrer eine sogenannte Fahrerkarte. Dabei handelt es sich um eine Kunststoffkarte mit einem Lichtbild der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers, die in das elektronische Erfassungsgerät, das fest im Fahrzeug verbaut ist, eingeführt wird. Das entspricht in etwa dem früheren Einlegen der Tachoscheibe.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tachoscheiben, auf denen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden. Sie sind für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen vorgeschrieben.
Wenn Sie keinen deutschen Führerschein haben, so ist bei EU-Führerscheinen und solchen aus Drittländern nachzuweisen, dass die Fahrerlaubnis in einer Klasse erteilt ist, die einer der deutschen Kartenführerscheinklassen entspricht.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Bei Beschädigung oder Fehlfunktionen ist die Fahrerkarte der Ausstellungsstelle zurück zu geben. Für den Zeitraum ohne Fahrerkarte sind die entsprechenden Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen. Die zu ersetzende Fahrerkarte ist binnen sieben Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Ist die Fahrerkarte verloren gegangen oder gestohlen worden, ist im Falle des Diebstahls eine Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann die Ersatzausstellung beantragt werden. Ab dem zweiten Verlust der Fahrerkarte ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abzugeben. Die zu ersetzende Fahrerkarte ist binnen sieben Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem EU-Ausland nach Deutschland / Bochum verlegt haben, kann Ihre Fahrerkarte aus dem EU-Ausland in eine deutsche Fahrerkarte umgetauscht werden. Dabei ist ein Ersterteilungsverfahren durchzuführen (Vorlage des Personalausweises / Passes, des Führerscheines, eines Passbildes und der ausländischen Fahrerkarte notwendig). Die ausländische Fahrerkarte wird in diesem Zusammenhang eingezogen. Aus diesem Grunde ist eine Zusendung der neuen Fahrerkarte nicht möglich; wegen des Austausches ist die Karte bei der Führerscheinstelle abzuholen.
Der Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung der Karte ist frühestens sechs Monate vor Ablauf, spätestens aber 15 Werktage vor Ablauf zu stellen.