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Dienstleistungen und Infos

Fahrerbescheinigung

Wenn Sie als Unternehmer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen und dabei einen Fahrer aus sogenannten Drittstaaten (Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten) einsetzen, benötigen Sie für diesen eine Fahrerbescheinigung.

Dienstleistungen und Infos

Sie haben Ihren Betriebssitz in Bochum, verfügen über eine gültige Gemeinschaftslizenz und beschäftigen Fahrer und/oder Fahrerinnen aus Nicht-EU-Staaten.
 

Zur Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen des Fahrers (im Original) vorlegen:

  • Nationalpass
  • Führerschein
  • Sozialversicherungsausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis

Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie beträgt 90 Euro.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Herr Heinich

Telefonnummer
0234 910-8251
Faxnummer
0234 910-8260
Zimmer 112