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Dienstleistungen und Infos

Ersatzführerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde gestohlen beziehungsweise ist unbrauchbar geworden.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines stellen.

Sollte der verlorene Führerschein noch ein Papier-Führerschein (rosa oder grauer Papier-Führerschein) sein und dieser ist nicht von der Stadt Bochum ausgestellt worden, benötigt die Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Bei einem Kartenführerschein ist keine Karteikartenabschrift erforderlich, da die Daten über das Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können.

Wenn der Ersatzführerschein einmal bestellt ist, kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden. Falls Sie also Ihren Führerschein nach der Bestellung wiederfinden, müssen Sie diesen abgeben und erhalten den Ersatzführerschein. Mit der Aushändigung wird Ihr alter Führerschein kraft Gesetzes ungültig.

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen, ohne den Führerschein mitzunehmen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Aus diesem Grunde stellt Ihnen die Führerscheinstelle auf Wunsch eine Ausnahmegenehmigung aus (sofern Führerscheindaten von Ihnen vorliegen - Karteikartenabschrift; siehe oben), mit der Sie im Inland fahren können. Wollen Sie während der Wartezeit auf Ihren Ersatzführerschein auch im Ausland fahren, müssten Sie sich zusätzlich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen.

Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei bis vier Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit, in besonders eiligen Fällen, eine Expressbestellung vorzunehmen, für die zusätzliche Kosten entstehen. Sinngemäß gelten diese Ausführungen auch, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar (zum Beispiel unlesbar) geworden ist.

Bitte beachten:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, da die Unterschrift für den Führerschein benötigt wird und diese bei der Führerscheinstelle direkt geleistet werden muss.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, et cetera)
  • eventuell eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Papier-Führerscheines (siehe oben)
  • ein biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)

Die Gebühren liegen zwischen 42,30 Euro und 52,60 Euro (je nach Aufwand)

Mögliche weitere Maßnahmen (zum Beispiel Express-Bestellung) oder Folgemaßnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de