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Dienstleistungen und Infos

Dienstführerscheine

Sie möchten Ihren Dienstführerschein in einen allgemeinen Führerschein umtauschen.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge.

Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Bitte beachten:
Sie müssen persönlich erscheinen, weil (ähnlich wie beim Personalausweis) die Unterschrift in den Führerschein eingearbeitet wird und deshalb bei der Führerscheinstelle geleistet werden muss.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • den Dienstführerschein (nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst bitte eine entsprechende Bescheinigung der Sonderbehörde über die Ihnen erteilten Klassen und dem Hinweis, zu welchem Zeitpunkt Sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind)
  • wenn Sie bereits einen zivilen Führerschein haben, bitte auch diesen mitbringen
  • eventuell eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Papier-Führerscheines (bei einem Kartenführerschein nicht erforderlich)
  • ein biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)
  • Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich erforderlich ein Führungszeugnis - Belegart O.
    (Kann beim Bürgerbüro oder auch im Rahmen der Antragstellung bei der persönlichen Vorsprache beantragt werden).

Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein).
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
    (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).

Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus:

  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
    (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).

Die Höhe der Verwaltungsgebühr liegt zwischen 57,90 Euro und 68,30 Euro.

Mögliche weitere Maßnahmen oder Folgemaßnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de